Ein Lehrer schreibt auf der Schultafel
ORF.at/Zita Klimek
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Schule

App für Lehrerbewertung laut OGH zulässig

Seit Jahren wird über die App für die Bewertung von Lehrern und Lehrerinnen gestritten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die App Lernsieg und damit die – anonyme – Bewertung von Lehrern mit Sternen nun für zulässig, berichtete die „Kronen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe).

Wenn Schüler ihre Beurteilungen mit Namen unterzeichnen müssten, wie es indirekt das Oberlandesgericht gefordert hatte, wäre möglicherweise die Meinungsfreiheit in Gefahr. Für die App wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt.

Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. Neuen Mittelschule (NMS) in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten. Daraus werden dann auch Rankings erstellt.

Lehrer klagte

Im Dezember hatte Betreiber Benjamin Hadrigan einen Rückschlag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien erlitten. Das OLG Wien hatte in einem Berufungsverfahren einem Lehrer recht gegeben, der wegen der Verarbeitung seiner persönlichen Daten geklagt hatte. Laut dem OLG muss die App Lernsieg die Nutzung der Daten des Lehrers unterlassen, solange nicht sichergestellt ist, dass ihn nur seine (Ex-)Schüler bewerten können.

„In ihrer jetzigen Form“ sei die Lernsieg-App nicht auf das notwendige Maß beschränkt, weil sie eine etwaige „unsachliche ‚Stimmungsmache‘“ durch Personen, die gar nicht vom betreffenden Lehrer unterrichtet wurden, nicht verhindern könne, argumentierte das OLG in seinem Urteil. Das Gericht sah „bei lebensnaher Betrachtung“ die Gefahr, dass etwa Schüler, die sich durch eine schlechte Note ungerecht behandelt fühlen, eine große Zahl schulfremder Dritter zu schlechten Bewertungen anstiften könnten oder das Bewertungsportal zum „Anschwärzen“ von Lehrern im Zuge privater Konflikte missbraucht werden könnte.

Dutzende Verfahren bei Datenschutzbehörde

Der Oberste Gerichtshof entschied nun laut „Krone“ anders: Müssten Schüler und Schülerinnen mit Namen bewerten, bestünde die Gefahr, dass sie gar keine Bewertung abgeben. Das wäre eine Gefahr der Meinungsäußerungsfreiheit, damit wäre die App in Gefahr.

Hadrigan hatte bereits nach dem OLG-Urteil betont, dass die App beim Launch 2019 von der Datenschutzbehörde als rechtmäßig eingestuft worden sei, mittlerweile habe man über 40 Verfahren vor der Datenschutzbehörde gewonnen.