Ein Antrag dafür ist nicht notwendig, das Geld wird direkt aufs Konto überwiesen. Liegen keine Kontodaten vor, bekommt man einen Gutschein, den man in Geschäften oder bei einer Bank in bar einlösen kann, gab das Klimaschutzministerium am Donnerstag bekannt. Welche Bank es sein wird, steht noch nicht endgültig fest. Es soll aber eine mit möglichst vielen Filialen sein.
Der Klimabonus ist, wie eben die neue CO2-Bepreisung, Teil der ökosozialen Steuerreform, die die ÖVP-Grünen-Koalition vergangenen Herbst präsentiert hatte. Die Umsetzung der Zahlung an die gesamte Bevölkerung mit Hauptwohnsitz in Österreich stellte sich allerdings als gar nicht so einfach heraus – mehrere Monate dauerte es nun, bis man eine Lösung ausgetüftelt hatte.
Gesamter Bonus auch heuer
Mit Verweis auf die hohe Teuerung betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne), dass im ersten Jahr der gesamte Bonus ausgezahlt werde, obwohl die CO2-Bepreisung erst im Juli startet.
Regionale Differenzierung
Wie viel man dann tatsächlich bekommt, hängt davon ab, wo man wohnt. Die österreichischen Gemeinden wurden von der Statistik Austria anhand von zwei Kriterien – Anbindung an den öffentlichen Verkehr und Urbanisierungsgrad (wie weit entfernt liegt etwa die nächste Apotheke) – in vier Gruppen unterteilt. Je nach Stufe gibt es 100, 133, 167 oder 200 Euro, für Kinder unter 18 Jahren immer die Hälfte.
Der niedrigste Klimabonus von 100 Euro jährlich wird ausschließlich an die Wienerinnen und Wiener fließen. Wohnt man beispielsweise in Graz, erhält man 133 Euro. Die dritte Stufe (167 Euro) erhalten viele Umlandgemeinden. Anspruch auf die höchste Stufe (200 Euro) hat ein gutes Drittel der Bevölkerung, vorwiegend am Land.
Laut Auskunft des Klimaministeriums hat sich an der regionalen Verteilung seit der ersten Präsentation im Herbst nichts geändert. Auf der Website des Ministeriums selbst wird die Karte vermutlich im Sommer abrufbar sein.
Umstrittene Einstufung
Diese Art der Einstufung ist durchaus umstritten. Das Ministerium glaubt hingegen, damit eine gewisse Treffsicherheit zu erreichen. „Wer zum Beispiel vom Auto auf die Bahn umsteigen kann, profitiert, wenn er oder sie das tut. Wer noch nicht umsteigen kann, weil der öffentliche Verkehr erst ausgebaut wird, hat keinen Nachteil“, hieß es in einer Medieninformation.
Wichtiger Teil der ökosozialen Steuerreform
Der Klimabonus ist Teil einer großen ökosozialen Steuerreform. Das Herzstück ist die CO2-Bepreisung, die im Juli erstmals fällig wird. Mit dem CO2-Preis werden klimaschädliche Energieträger teurer und damit auch klimaschädliches Verhalten. Die Einnahmen aus diesem Preis werden über den Klimabonus zurückverteilt.
Der CO2-Preis beträgt heuer 30 Euro je Tonne und steigt jedes Jahr weiter. Bis 2025 soll der Preis auf 35, 45 und 55 Euro je Tonne steigen. Das hängt allerdings auch von der Entwicklung der sonstigen Energiepreise ab: Steigen sie um 12,5 Prozent oder stärker an, dann wird sich die Erhöhung der CO2-Steuer im Folgejahr halbieren. Sinken die Preise dagegen, dann soll die Steuer im Gegenzug stärker steigen.