Lehrer in schwarzem Pullover löscht die Tafel mit einem Schwamm
APA/DPA/HEIKO WOLFRAUM
APA/DPA/HEIKO WOLFRAUM
CORONAVIRUS

Fleckerlteppich bei Einsatz infizierter Mitarbeiter

Das Quarantäne-Aus für CoV-Positive wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt: Ob Positive in sensiblen Bereichen wie Spitälern oder Kindergärten tatsächlich im Einsatz sind, kommt darauf an, wo man wohnt. Das ergab ein APA-Rundruf. Die meisten Lebensmittelhändler lassen Infizierte arbeiten.

Seit dem Ende der Quarantäne ist es auch möglich, dass Mitarbeiter, die symptomlos mit dem Coronavirus infiziert sind, normal in der Arbeit erscheinen müssen.

In Wien kommen nach dem Quarantäneende mit Anfang August keine positiv getesteten Mitarbeiter in den städtischen Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Kindergärten bzw. Landeslehrer an den Schulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen) zum Einsatz, wenn sie dabei auf Patienten oder Kinder treffen würden. Eingesetzt werden können CoV-Infizierte ohne Symptome laut Stadt Wien nur in Bereichen ohne Kundenkontakt, also für Telefonauskünfte oder die Onlineauftragsbearbeitung – mehr dazu in wien.ORF.at.

Das Burgenland hat bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung angekündigt, dass Mitarbeiter, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, im landesnahen Bereich zu Hause bleiben müssen. Symptomlose können, wenn möglich, Homeoffice machen, dürfen aber nicht persönlich zum Dienst erscheinen. Betroffen sind neben Landesbediensteten auch Landeslehrer, Mitarbeiter der Spitäler der Burgenländischen Krankenanstalten (KRAGES) und Pflegeheime. Kindergärtnerinnen sind bei den Gemeinden angestellt, für sie müsste die jeweilige Gemeinde Regelungen ausgeben – mehr dazu in burgenland.ORF.at.

Symptomlose dürfen in NÖ arbeiten

In Niederösterreichs Landeskliniken werden symptomlose, mit CoV infizierte Mitarbeiter hingegen eingesetzt, wie die Landesgesundheitsagentur (LGA) mitteilte. Für sie besteht Maskenpflicht. Außerdem gelten Ausnahmen in Bereichen mit immunsupprimierten Patienten wie in der Onkologie, im Umgang mit Transplantierten, auf Intensivstationen sowie auf der Neonatologie – in den genannten Bereichen dürfen CoV-positive Beschäftigte nicht arbeiten, in diesem Fall sind laut LGA andere Einsatzmöglichkeiten zu suchen.

Ob in den – derzeit noch wegen der Sommerferien geschlossenen – Schulen in Niederösterreich bald positive Lehrerinnen und Lehrer stehen, ist noch offen: Derzeit würden entsprechende Regelungen in enger Abstimmung mit dem Bildungsministerium ausgearbeitet, „sie werden zeitgerecht vor dem Schulstart kommuniziert werden“, hieß es aus der Bildungsdirektion für Niederösterreich auf Anfrage. Was die Kindergärten angeht, werde an der Umsetzung in der praktischen Organisation gearbeitet, hieß es im Landhaus. Aktuell bestehe bei den niederösterreichischen Einrichtungen die gesetzliche Schließzeit (4. bis 6. Ferienwoche, Anm.).

Auch in OÖ soll Personal zu Hause bleiben

In Oberösterreich soll – zumindest im Normalfall – wiederum kein infiziertes Spitalspersonal Dienst tun. In den Häusern der Gesundheitsholding des Landes und im Ordensklinikum gilt: Grundsätzlich dürfen positiv getestete Beschäftigte ihren Arbeitsplatz nicht betreten. Wer Symptome hat, für den gilt die Krankenstandsregelung.

Symptomfreie Mitarbeiter, bei denen das möglich ist, sollen ins Homeoffice wechseln, der Rest wird im Rahmen von Sonderurlaub freigestellt. Ausnahmen sind aber dann möglich, wenn die kollegiale Führung eines Klinikums eine Versorgungskrise sieht. Im Schul- und Kindergartenbereich will man erst eine Vorgabe des Bundes abwarten, hieß es vom Krisenstab – mehr dazu in ooe.ORF.at.

Salzburg will Patientenkontakt mit Infizierten vermeiden

In den Salzburger Landeskliniken (SALK) müssen infizierte Mitarbeiter ohne Symptome seit 1. August mit FFP2-Maske regulär zum Dienst erscheinen. Mitarbeiter, die normalerweise Kontakt zu Patienten haben, werden dabei aber so eingesetzt, dass es für die Dauer der Verkehrsbeschränkung keinen Kontakt gibt. Sind keine patientenfernen Tätigkeiten oder Homeoffice möglich, erfolgt eine Freistellung vom Dienst.

In den Krabbelstuben und Kindergärten obliegt die endgültige Entscheidung den jeweiligen Trägern, davon gibt es in Salzburg mehr als 190 verschiedene. „Jeder einzelne Träger kann nachschärfen, wenn er das möchte“, sagte eine Sprecherin von Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS). Beim Kindergarten des Landes in der Stadt Salzburg überlege man das noch. Im Pflichtschulbereich stelle sich die Frage erst mit Ende der Ferien, hieß es aus dem Büro von Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP). „Wir werden das noch mit Experten beraten und diskutieren.“ Grundsätzliches Ziel sei aber eine bundeseinheitliche Lösung.

Steiermark: Mit Maske in den Kindergarten

In der Steiermark werden Kinder in den Kindergärten und Krippen auch von CoV-infizierten, symptomlosen Pädagoginnen und Pädagogen betreut – mit Schutzmaske. In den Krankenhäusern der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) dagegen wird derzeit auf den Einsatz von positiven Mitarbeitern verzichtet.

In den steirischen Schulen scheint es derzeit noch keine Klarheit über die Thematik zu geben. Bis Ende August, wenn die Sommerschule startet, sollte aber eine der dann herrschenden Infektionslage entsprechende Regelung feststehen, hieß es aus der Bildungsdirektion Steiermark. Es sei derzeit nicht abschätzbar, wie die Lage Ende August aussehen werde.

Kärnten lässt Symptomlose mit Einschränkungen arbeiten

Was die Schulen in Kärnten angeht, wartet man auch auf das Konzept des Bildungsministeriums. Grundsätzlich sei es so, dass dann auch die Kindergärten an das Schulkonzept angepasst werden – soweit das mit kleineren Kindern eben möglich ist. Für Kinderbetreuungseinrichtungen, die über den Sommer geöffnet sind, gibt es keine für Kärnten spezifischen Vorgaben: „Da gibt es Regelungen zwischen den einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.“

Für Mitarbeiter in den Kärntner Krankenhäusern gilt: Wer positiv ist, arbeitet nicht am Patienten. Symptomfreie Infizierte könnten allerdings im patientenfernen Bereich oder im Homeoffice arbeiten. Das entscheide aber der Arbeitgeber, sagte Gerd Kurath vom Landespressedienst auf APA-Anfrage. Zum Einsatz kommen die Mitarbeiter, wenn das als notwendig empfunden wird, also etwa wenn wegen Personalmangels dringender Bedarf gegeben ist.

Tiroler Kliniken beraten über weiteres Vorgehen

Noch vieles offen ist in Tirol: In den Tiroler Kliniken ist vorerst noch nicht festgelegt worden, wie man mit infizierten Mitarbeitern umgehen will. Grundsätzlich wurde die Möglichkeit begrüßt, diese arbeiten zu lassen, immerhin gebe es den Krankenhäusern „Flexibilität“ zurück. Ein Kliniksprecher betonte aber, dass CoV-positive Mitarbeiter bestimmt nicht in Abteilungen arbeiten werden, in denen etwa immunsupprimierte Patienten betreut werden. Am Donnerstag soll die weitere Vorgehensweise besprochen werden, hieß es.

In den Bildungseinrichtungen dürften jedoch ab Herbst auch infizierte Lehrerinnen und Lehrer in den Klassen stehen. Es gebe „keine Bestrebungen, hier weitere Maßnahmen zu treffen“, die von jenen des Bundes abweichen würden, hieß es vom Land Tirol zu Schulen und Kindergärten.

Vbg.: Kein Einsatz von Infizierten in Spitälern

In Vorarlbergs Krankenhäusern kommen vorerst keine infizierten Personen zum Einsatz. Aufgrund der aktuellen Infektionslage – und des damit verbundenen geringen Personalausfalls – werden positiv getestete Mitarbeiter an den Vorarlberger Landeskrankenhäusern derzeit nicht eingesetzt, so Gerald Fleisch, Geschäftsführer der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft.

Sollte bei einer Verschärfung der Infektionslage die Versorgung von Patienten aufgrund enormen Personalausfalls gefährdet sein, behalte man sich aber vor, arbeitsfähige Mitarbeiter mit besonderen Schutzmaßnahmen einzusetzen. An den Schulen können im Herbst CoV-infizierte Lehrer unterrichten, wenn sie sich nicht krank fühlen. Sie müssen eine Maske tragen.

Lebensmittelhandel lässt auch Infizierte arbeiten

Für den Handel, der Tausende offene Stellen zu füllen hat, bringt das Quarantäne-Aus für Positive eine Erleichterung. Derzeit werde jede Hand gebraucht, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, räumte die Supermarktkette Spar diese Woche laut einem Ö1-Journalbeitrag ein. Die meisten Lebensmittelhändler lassen CoV-Infizierte arbeiten, sofern sie nicht erkrankt sind. Die Gewerkschaft findet die neue Regel nicht praxistauglich.

„Viele haben kein gutes Gefühl im Betrieb, sowohl Vorgesetzte, Arbeitgeber, Kollegen und Kolleginnen, mit corona-positiven Seite an Seite zu arbeiten“, sagte GPA-Vorsitzende Barbara Teiber am Montag laut Ö1. Sie befürchte auch schwierige Situationen im Arbeitsalltag, wenn Beschäftigte mit Maske auftauchen und dann automatisch angenommen werde, die Person sei positiv.

Umgang mit Regeln im Lebensmittelhandel

Spar will positive, aber symptomfreie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen einsetzen, allerdings nur in kundenfernen Bereichen, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Hans Reisch am Donnerstag laut „Kleine Zeitung“. An der Kassa oder in der Feinkostabteilung würden die Betroffenen „solange es die Personalsituation zulässt“ nicht arbeiten, so Reisch.

Auch bei Rewe (Adeg, Billa, Billa Plus, Penny) sollen Beschäftigte mit einem positiven Testergebnis in die Arbeit kommen, sofern sie symptomfrei sind. Lidl will positiv getestete, aber nicht erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Filialen einsetzen. Sie sollen auch kassieren, wenngleich Betroffene wann immer möglich in Bereichen ohne Kundenkontakt eingesetzt werden sollen.

Hofer will im Falle einer Infektion „technische und organisatorische Möglichkeiten“ evaluieren, dazu zählen die FFP2-Maske sowie die Möglichkeit einer Absonderung durch Einzelarbeitsplätze. Auch MPreis macht keine Ausnahme und setzt infizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Krankheitssymptome „ohne direkten Kundenkontakt“ ein, sagte eine Sprecherin laut „Kleine Zeitung“.

Handelsverband kritisiert Wegfall von Entschädigungen

Der Handelsverband begrüßte zwar grundsätzlich das Quarantäne-Aus, kritisierte aber den Wegfall der Entschädigungen bei CoV-bedingten Ausfällen von symptomatischen Beschäftigten. Ohne Absonderungsbescheid bestehe für die Händler kein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstentgang für abgesonderte Mitarbeiter mehr. Eine Tatsache, die auch die Wirtschaftskammer kritisierte. „Die betroffenen Unternehmen müssen die Entgeltfortzahlung von Corona-Krankenständen künftig selbst stemmen“, hatte Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, kritisiert.