Corona Impfung wird verabreicht
APA/EXPA/Jfk
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Coronavirus

Bisher sieben Entschädigungen für Impfschäden

Erstmals sind Entschädigungen nach gesundheitlichen Problemen nach der Coronavirus-Impfung bewilligt worden. Aus den insgesamt 19 Millionen Impfungen ergaben sich bisher sieben Fälle, in denen eine Zahlung nach dem Impfschadengesetz zuerkannt wurde.

Im Falle von Nebenwirkungen kann jeder und jede, der bzw. die in Österreich geimpft wurde, einen Antrag nach dem Impfschadengesetz stellen. Seit den ersten Coronavirus-Impfungen im Dezember 2020 haben das 1.400 Personen gemacht. Nun wurden sieben Betroffenen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mittels Bescheid Ansprüche bewilligt, bestätigte das Gesundheitsministerium am Freitag. Sie entwickelten deutliche Gesundheitsprobleme, etwa eine Herzmuskelentzündung oder eine Thrombose, berichtete das Ö1-Morgenjournal.

Durchschnittlich 1.580 Euro

Fünf Personen wurde eine einmalige pauschalierte Geldleistung in der Höhe von durchschnittlich 1.580 Euro zuerkannt, zwei Personen bekommen eine befristete Rente in durchschnittlicher Höhe von 900 Euro. Das Verfahren ist laut Ministerium für betroffene Personen kostenlos, und es gelten erleichterte Beweisregeln. So genügt die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesundheitsschädigung durch die erfolgte Impfung verursacht wurde. Zur Beurteilung der Kausalität der geltend gemachten Gesundheitsschädigungen werden medizinische Sachverständige beigezogen.

Bei einem anerkannten Impfschaden können etwa die Kosten für Krankenbehandlung, Rehabilitation oder orthopädische Maßnahmen übernommen werden. Kommt es nach einer Impfung zu einer mehr als drei Monate andauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, so besteht ein Anspruch auf eine Rentenleistung, die 14-mal jährlich gebührt.

Sollte darüber hinaus durch die Impfung sogar ein Pflegebedarf aufgetreten sein, so werden zur Rentenleistung auch Pflegezulagen gewährt, ebenfalls 14-mal jährlich. Hat die Impfung keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung bewirkt, wird eine pauschalierte Geldleistung erbracht. Leistungen nach dem Impfschadengesetz werden aus Budgetmitteln des Bundes finanziert.

Mehrzahl mild bis moderat

Vermutete Impfnebenwirkungen werden vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) erfasst. Seit den ersten Coronavirus-Impfungen am 27. Dezember 2020 bis zum Stichtag 22. Juli 2022 gingen 51.026 Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung ein – bei rund 19 Millionen verabreichten Impfungen. Der Großteil dieser Meldungen betraf Impfreaktionen, wie sie in den klinischen Studien der Zulassungsverfahren der Impfstoffe beschrieben wurden, etwa Kopfweh, Fieber, Müdigkeit oder Schmerzen an der Einstichstelle.

Die meisten Meldungen betrafen den Impfstoff von AstraZeneca (12,01 pro 1.000 Verabreichungen), die wenigsten den von Biontech/Pfizer (1,67 pro 1.000 Stiche). Das war vermutlich darauf zurückzuführen, dass dieser insbesondere jüngeren Menschen verabreicht wurde, die zu stärkeren Impfreaktionen neigen, so das BASG.

Dem BASG wurden 290 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Coronavirus-Impfung gemeldet (224 Biontech/Pfizer, 26 Moderna, 36 AstraZeneca und vier Janssen). Bei sieben Patientinnen bzw. Patienten konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 20 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung, im Rahmen derer die Patienten verstarben. Bei 34 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren.

„Um Vielfaches höherer Nutzen als Risiko“

Bereits vor der Coronavirus-Impfung hat der Staat in bestimmten Situationen die Haftung für Impfschäden übernommen. Das Gesundheitsministerium betonte in einer Stellungnahme, dass der Nutzen der Coronavirus-Impfung das Risiko um ein Vielfaches übersteige. Bisher sind laut Daten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) vom Donnerstag 20.485 Menschen mit einer Infektion verstorben.

„Jeder zugelassene Covid-19-Impfstoff ist höchst wirksam und gut geeignet, um schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die Corona-Schutzimpfung hat so bereits allein in Österreich viele Tausende Todesfälle verhindert und wird dies auch künftig tun“, hieß es. Jeder EU-weit zugelassene Impfstoff durchlaufe ein „präzises und verantwortungsvolles Prüfverfahren“. Wenn ein Impfstoff von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) und der Europäischen Kommission zugelassen werde, sei sichergestellt, dass es sich dabei um einen sicheren und effektiven Impfstoff handle.