Unterschiedliche Regeln für infizierte Lehrer

In der Mehrzahl der Bundesländer werden mit dem Coronavirus infizierte, symptomlose Lehrerinnen und Lehrer an Pflichtschulen nicht in der Klasse stehen dürfen. Die Regelungen sind erneut, wie schon oft im Verlauf der Pandemie, ein „klassischer“ Fleckerlteppich.

Wien und Burgenland haben bereits Ende Juli bekanntgegeben, dass Lehrkräfte ohne Symptome – mit FFP2-Maske – nicht unterrichten dürften, nun zogen auch Niederösterreich und Salzburg nach, Kärnten tendiert ebenfalls in diese Richtung.

In der Steiermark und Vorarlberg darf dagegen mit Maske unterrichtet werden. Oberösterreich geht einen Mittelweg: Dort dürfen nur Volksschullehrkräfte nicht mit Infektion in die Klassenzimmer.

Zwei Dienstgeber mit unterschiedlichen Regeln

Generell gilt in Österreich die Vorgabe, dass symptomlose Infizierte arbeiten gehen dürfen, wenn sie durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Das sollte nach dem Willen von ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek auch für den Schulbereich gelten – Lehrkräfte sollten also trotz Infektion mit Maske unterrichten und Schülerinnen und Schüler (ausgenommen Volksschüler) ebenfalls mit FFP2-Maske den Unterricht besuchen dürfen.

Bei den Lehrerinnen und Lehrern ist der Bund allerdings nur Dienstgeber für die Allgemeinbildende höhere Schule (AHS) und die Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) – an den Pflichtschulen sind es die Länder, sie können daher für ihre Beschäftigten andere Regeln erlassen.

Wien und Burgenland winkten als erste ab

Wien und das Burgenland hatten bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Regeln für die Allgemeinheit angekündigt, dass an ihren Pflichtschulen andere Vorgaben gelten und Pädagoginnen und Pädagogen nicht mit Infektion ins Klassenzimmer dürfen. Die anderen Bundesländern wollten jeweils auf die Bekanntgabe der Regeln warten, die am gestrigen Montag von Polaschek präsentiert wurden – mehr dazu in Schulstart ohne Tests und Masken (news.ORF.at, 29.8.2022).

Niederösterreich wird wie Wien und das Burgenland ebenfalls keine positiv getesteten Lehrerinnen und Lehrer in den Klassenzimmern seiner Pflichtschulen einsetzen. „Wer krank ist, ist krank und soll in Krankenstand gehen und zu Hause bleiben. Für infizierte Lehrerinnen und Lehrer, die keine Symptome haben, aber unbedingt arbeiten gehen wollen, werden wir andere Lösungen wie administrative Tätigkeiten finden“, so Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) am Montagabend im „Niederösterreich heute“-Interview.

Freistellung, Empfehlungen, Abwarten

Auch Salzburg deutete zuletzt bereits an, vom Weg des Bundes abzuweichen – nun ist das fix: Positiv auf Covid-19 getestete Pflichtschullehrkräfte werden für fünf Tage vom Dienst freigestellt. Das erfolge im Sinne der Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten, betonte Bildungslandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) in der Landeskorrespondenz. Weiters wird auch Schülerinnen und Schülern, die infiziert, aber ohne Symptome sind, dringend empfohlen, die Schule nicht zu besuchen.

Kärnten tendiert ebenfalls dazu, keine infizierten Pädagoginnen und Pädagogen in den Pflichtschulen unterrichten zu lassen, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus dem Büro von Bildungsreferent und Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Eine entsprechende Empfehlung des Landes gebe es auch für den elementarpädagogischen Bereich. Die am Montag präsentierten Bundesregeln würden nun „genau angeschaut und beurteilt“. Dann wird entschieden.

„Unter Einhaltung erhöhter Hygienemaßnahmen“

In der Steiermark dürfen symptomlose, infizierte Lehrkräfte dagegen mit FFP2-Maske unterrichten, hieß es aus der Bildungsdirektion gegenüber der APA. Die Eigenverantwortung solle stärker in den Mittelpunkt rücken. Die Entscheidung, ob man dienstfähig ist, liege im Ermessen von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern – und der Direktionen. „Menschen, die sich trotz Covid-Infektion gesund fühlen, können unter Einhaltung erhöhter Hygienemaßnahmen am Schulleben teilnehmen. Diese Regelung gilt für Bundes- wie Landeslehrpersonen gleichermaßen.“

In Vorarlberg werden symptomfreie, mit Covid-19 infizierte Lehrerinnen und Lehrer wohl ebenfalls mit FFP2-Maske unterrichten dürfen. Auch hier ist wie in Kärnten die letzte Entscheidung dazu aber noch nicht gefallen. Man wolle die Frage im Rahmen eines Bildungsgipfels am Mittwoch erörtern, sagte Schullandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) gegenüber der APA. Einen Mittelweg geht Oberösterreich: Grundsätzlich sollen symptomlose Lehrkräfte unterrichten dürfen – davon ausgenommen ist allerdings der große Bereich der Volksschulen. Dort sollen keine infizierten Lehrerinnen und Lehrer mit den Kindern arbeiten.