Tafel für Rechtsabbiegen für Fahrräder bei Kreuzung
APA/Fotokerschi.at/Kerschbaummayr
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Politik

Neue Regeln für den Straßenverkehr

Am Samstag tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie soll Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver machen. Zentrale Änderungen für den Radverkehr gibt es etwa beim Nebeneinanderfahren und dem Abbiegen. Fußgängerinnen und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrerinnen und Radfahrer ist künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Mit einem Kind unter zwölf Jahren ist es immer gestattet, außer auf Schienenstraßen. In 30-km/h-Zonen dürfen alle Radfahrer nebeneinander fahren, sofern es sich nicht um eine Vorrang- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht behindert wird.

Festgelegt wird mit der Novelle auch ein „Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers“: Außerhalb des Ortsgebiets sind dann mindestens zwei Meter Abstand notwendig, innerorts reichen 1,5 Meter. Fährt man weniger als 30 km/h, kann der Seitenabstand reduziert werden.

Nicht umgesetzt wurde eine im Begutachtungsentwurf noch vorgesehene Regelung, die das Radfahren gegen eine Einbahnstraße deutlich erleichtert hätte. Ebenfalls weggefallen ist der Plan, dass der Halteverbotsbereich um Kreuzungen von fünf auf acht Meter ausgeweitet wird („Acht-Meter-Schnittpunkt-Regelung“). In nur abgeschwächter Form kommt das im Entwurf noch vorgesehene „Schrägparkverbot“.

Regenbogenfarben am Zebrastreifen
ORF.at/Georg Hummer

Schutzwegpflicht entfällt

Auch die Fußgängersicherheit soll mit der Novelle erhöht werden: Im Haltestellenbereich müssen Fahrzeuge rechts von öffentlichen Verkehrsmitteln ausnahmslos stehen bleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Kommen werden auch fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen mit schnelleren und längeren Grünphasen sowie ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen.

Neu geregelt und klargestellt wird zudem, dass Fußgänger auf dem Gehsteig immer Vorrang haben. Klargestellt wird mit der Novelle ebenso, dass Gehsteige oder Gehwege nur benützt werden müssen, wenn das zumutbar ist, also ohne Stolperfallen, Schmutz oder Glatteis. Wer eine Straße überquert, soll auch weiterhin den Schutzweg benützen. Die Schutzwegbenützungspflicht entfällt aber.

Diese hat bisher besagt, dass der Zebrastreifen verwendet werden muss, wenn einer im Umkreis von 25 Metern vorhanden ist. Wenn es die Verkehrslage zweifellos zulässt und der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird, muss künftig kein Umweg mehr über den Schutzweg gemacht werden. Auch wird den Behörden die Einrichtung von „Schulstraßen“ in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden via Verordnung ermöglicht.

Rechtsabbiegen bei Rot: In jedem Bundesland anders

Eine weitere wichtige Neuerung für Radfahrer ist die Möglichkeit, an bestimmten Kreuzungen auch bei Rot rechts abzubiegen. Dies wird in der Praxis aber von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich umgesetzt.

In Wien etwa wird die neue Regelung vorerst an zehn Kreuzungen umgesetzt, wie Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) der APA mitteilte. Die Örtlichkeiten werden im Laufe des Oktobers verordnet. An den Ampeln werden entsprechende Schilder aufgehängt. Weitere Ampeln könnten demnächst folgen – mehr dazu in wien.ORF.at.

OÖ: Vorhaben nur in Linz

In Oberösterreich gibt es nur in Linz entsprechende Vorhaben, hier allerdings gleich etliche: An der Kreuzung Landstraße/Bürgerstraße dürfen Radfahrer ab Samstag auch bei Rot rechts abbiegen. Eine entsprechende Zusatztafel wurde am Freitag angebracht.

Um die 20 Linzer Kreuzungen sollen demnächst folgen, kündigte Verkehrsreferent und Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) an. Infrage kämen etwa auch die Kreuzungen Mozartstraße/Fadingerstraße und Goethestraße/Schubertstraße. Über diese 20 Kreuzungen hinaus könnten später noch weitere hinzukommen, so Hajart.

Burgenland und Salzburg prüfen

Im Burgenland wird derzeit noch geprüft, bei wie vielen und welchen Ampeln Radfahrer künftig bei Rot abbiegen dürfen. Es werde dazu auch noch Gespräche mit Fachleuten und den anderen Ländern geben, hieß es aus dem Büro von Verkehrslandesrat Heinrich Dorner (SPÖ).

In Salzburg verwies das Land auf die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden. In der Landeshauptstadt etwa hat sich das Verkehrs- und Straßenrechtsamt noch wenig mit der Frage beschäftigt, welche Ampeln für das Rotabbiegen infrage kommen. „Wir stehen noch in den Startlöchern“, so das Amt zur APA. Man hoffe auf Hinweise aus der Verkehrsplanung, dem Radteam der Stadt sowie vonseiten Radaffinen oder der Radlobby.

Kärnten und Tirol warten ab

In Kärnten werden von den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten vorerst keine Verordnungen erlassen. Auf APA-Anfrage hieß es aus dem Büro des zuständigen Referenten Sebastian Schnuschnig (ÖVP), dass die Regelung aus Sicht der Landesverwaltung Konfliktpotenzial im Straßenverkehr habe. Man wolle abwarten, ob sich die Neuregelung in anderen Bundesländern bewährt – mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Seitens des Landes Tirol hieß es gegenüber der APA, dass Untersuchungen und Bewertungen im Land dann final erfolgen würden, wenn die Novelle in Kraft ist. Erst dann könne beantwortet werden, ob und welche Ampeln, allen voran im städtischen Verkehr, dafür infrage kommen könnten. Auch in Niederösterreich ist laut Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl (SPÖ) vorerst nicht absehbar, bei welchen Ampeln ein Abbiegen bei Rot ermöglicht wird.

Vorarlberg mit ersten Plänen

Vorarlberg begrüße die neuen Möglichkeiten sehr, die die StVO-Novelle für den Rad- und Fußverkehr biete, so Mobilitätslandesrat Daniel Zadra (Grüne). In Vorarlberg prüfe man derzeit, welche Ampeln bzw. Kreuzungen sich für das Geradeausfahren bei Rot eignen – mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.