Gerichtssaal
fotokerschi.at/Mader
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Chronik

Sexuelle Gewalt: Mehr Verurteilungen

Die Zahl der Verurteilungen ist im vergangenen Jahr leicht um 0,2 Prozent gestiegen. Wie aus dem Kriminalitätsbericht für 2021 hervorgeht, wurde 25.626-mal eine Person nach dem Strafgesetzbuch bzw. strafrechtlichen Nebengesetzen rechtskräftig verurteilt. Deutlich stieg die Zahl der Verurteilungen bei Delikten gegen die sexuelle Integrität und bei häuslicher Gewalt.

Von den Verurteilten waren 84,9 Prozent Männer und 15,1 Prozent Frauen. 59,1 Prozent waren österreichische und 40,9 Prozent ausländische Staatsangehörige, heißt es in dem früher als Sicherheitsbericht bekannten Kriminalitätsbericht, der am Mittwoch den Ministerrat passierte.

Die meisten Verurteilungen gab es 2021 wegen Vermögensdelikten (32,3 Prozent). Darauf folgen die Gruppen „Delikte gegen Leib und Leben“ mit 18,6 Prozent, Suchtmitteldelikte mit 14,2 Prozent und Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung mit 3,3 Prozent der Verurteilungen. Das entspricht in etwa der Deliktaufteilung des vorangegangenen Berichtsjahres.

1.438 Verfahren wegen häuslicher Gewalt

Gesondert nach Deliktgruppen zeigt sich in der Statistik ein massiver Zuwachs von Verurteilungen bei Delikten gegen die sexuelle Integrität um 15,3 Prozent. Bei Gewalt im häuslichen Nahbereich und fortgesetzter Gewaltausübung kam es trotz eines geringeren Anfalls zu mehr Verurteilungen. Von 1.438 Ermittlungsverfahren (2020: 1.508) wurde in 612 Verfahren Anklage erhoben und 82 (2020: 83) diversionell erledigt.

Seitens der Gerichte gab es 228 Verurteilungen (2020: 169), 31 Diversionen (2020: 38) und 128 Freisprüche (2020: 101). „Dies ist auch auf die zahlreichen Maßnahmen des Justizministeriums zur Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Nahbereich zurückzuführen“, hieß es.

Zadic verweist auf Gewaltschutzpaket

„Die gestiegenen Verurteilungszahlen bei den Delikten im häuslichen Nahbereich zeigen angesichts der sinkenden Anfallszahlen klar, dass die von uns gesetzten Maßnahmen zum Schutz von Frauen und gegen Gewalt im häuslichen Nahbereich Wirkung zeigen“, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

„Eine Grundlage für die gestiegenen Verurteilungen hat die Bundesregierung mit dem Gewaltschutzpaket geschaffen, mit dem auch die Unterstützung von Frauen und minderjährigen Zeugen während Gerichtsverfahren erheblich verbessert wurde.“

Rückgang bei Verurteilungen von Jugendlichen

Merklich zurückgegangen ist die Zahl von Verurteilungen von Jugendlichen (minus 14,2 Prozent) und jungen Erwachsenen (minus zehn Prozent) – und das in fast allen Deliktgruppen. Im Zuge der Prozessbegleitung wurden 2021 insgesamt 8,47 Millionen Euro aufgewendet. Das bedeutet ein Plus von 3,5 Prozent im Vergleich zu Jahr davor.

Durchschnittliche Verfahrensdauer: 3,6 Monate

„Vergleichsweise schnell“ wurden die Verfahren abgewickelt. So gehe ein Ermittlungsverfahren durchschnittlich 3,6 Monate. Mitsamt Hauptverhandlung kämen Strafverfahren an Bezirksgerichten auf sechs Monate, an Landesgerichten auf 4,2 Monate, so der Bericht.

Seitens des Innenministeriums wurde in dem Bericht darauf verwiesen, dass die Zahl der Anzeigen von 2020 (433.811) auf 2021 (410.957) zum zweiten Mal in Folge deutlich sank. Die Zahl der Anzeigen wegen Einbrüchen ging etwa wohl auch CoV-bedingt um 26,9 Prozent auf 4.691 zurück. Dafür nahmen bei Wirtschaftskriminalität die Anzeigen um 3,8 Prozent zu und betrugen 75.472 Fälle.