Wirtschaft

RH mahnt Abstimmung bei Investitionsförderung ein

Der Rechnungshof (RH) mahnt in einem am Freitag veröffentlichten Bericht eine bessere Abstimmung bei kommunalen Investitionsförderungen ein. Bei einer Überprüfung von 2017 und 2020 aufgelegten Investitionsprogrammen gab es etwa keine inhaltliche Abstimmung mit schon bestehenden Förderungen.

Außerdem wurden Gemeinden etwa aufgrund der Zulassung verspäteter Anträge nicht gleich behandelt. Auch in Sachen Transparenz ortet der RH Verbesserungsbedarf.

Mit dem kommunalen Investitionsgesetz 2017 stellte der Bund den Gemeinden ab 1. Juli 2017 Zweckzuschüsse von 175 Mio. Euro zur Verfügung. Ab 1. Juli 2020 folgte zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie insgesamt eine Mrd. Euro. Verwendet werden mussten beide Förderprogramme (mit wenigen Ausnahmen) für Bauinvestitionen.

Fehlen von Standards

Kritik übt der RH daran, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die beiden Programme teilweise von bestehenden Fördersystemen abwichen und auch weniger streng waren. Das sei vor allem bei Förderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft nach dem Umweltförderungsgesetz deutlich geworden: Dafür galten strengere qualitative, ökologische und betriebswirtschaftliche Anforderungen.

Bei den beiden Investitionsprogrammen waren hingegen weder qualitative Standards noch betriebswirtschaftliche oder ökologische Vorgaben vorgesehen. „Es war daher nicht sichergestellt, dass die Zuschüsse für die ökologisch und volkswirtschaftlich dringendsten Maßnahmen eingesetzt wurden.“

Gleichbehandlung nicht sichergestellt

Auch an der Abwicklung der Programme hat der Rechnungshof etwas auszusetzen: So hätten eigentlich Anträge der Gemeinden für das kommunale Investitionsprogramm 2017 nur dann positiv beurteilt werden können, wenn die Unterlagen spätestens am 30. Juni 2018 vollständig und mängelfrei eingebracht wurden. Trotzdem seien 88 verspätete Anträge bearbeitet und die darin beantragten Zweckzuschüsse ausbezahlt worden.

Das habe das Finanzministerium in Abstimmung mit der Buchhaltungsagentur des Bundes ermöglicht. „Durch diese einzelfallbezogene Vorgehensweise verfügten nicht alle Gemeinden über denselben Informationsstand, weshalb ihre Gleichbehandlung nicht sichergestellt war. Auch die Anträge und Begründungen, die für eine Verlängerung der Nachweisfrist notwendig waren, lagen nicht immer vor.“

Probleme orteten die Prüfer auch in Sachen Transparenz: So legte etwa das Finanzministerium fest, dass bei fehlenden Nachweisen für ein Projekt oder widmungswidriger Verwendung von Zuschüssen diese für ein anderes geeignetes und bereits beantragtes Projekt der Gemeinde verwendet werden dürfen. Diese Möglichkeit war allerdings in den Richtlinien zu den kommunalen Investitionsgesetzen nicht geregelt und wurde den Gemeinden auch nicht anderweitig zur Kenntnis gebracht.

Gemeinden widersprechen

Ganz anders sehen das die Gemeinden: Gerade der „unbürokratische Zugang und die Breite an förderbaren Projekten“ habe es ermöglicht, dass Gemeinden und Städte Anträge innerhalb weniger Stunden stellen konnten und die Zuschussmittel in wenigen Tagen auf den Gemeindekonten einlangten, argumentierte Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl in einer Aussendung. Ähnlich auch die ÖVP: „Die Kriterien für die Vergabe der Mittel sind breit gefasst, damit die Gelder flexibel und vielfältig eingesetzt werden. Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Mittel maßgeschneidert einzusetzen“, meinte Gemeindesprecher Manfred Hofinger.