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Geflügelpest: Stallpflicht in Risikogebieten

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bringt schlechte Nachrichten für Geflügelbauern: Nach dem Nachweis von Geflügelpest bei Wildvögeln in Wien und Niederösterreich sollen die Tiere in bestimmten Regionen Österreichs in den Stall.

Per Aussendung informierte die AGES am Mittwoch, dass bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich (Bezirke Gmünd und Melk – mehr dazu in noe.ORF.at) die Geflügelpest festgestellt wurde. Es habe sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1 gehandelt, der bei Vögeln hochpathogen ist.

Die Geflügelpest habe Europa im vergangenen Jahr so heftig getroffen wie nie zuvor, so die AGES. In den vergangenen Monaten habe die Krankheit bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt.

AGES Risikogebiete Vogelgrippe Geflügelpest
AGES

In Österreich angekommen

Nun sei davon auszugehen, dass das Virus auch in der heimischen Wildvogelpopulation verbreitet ist. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bisher aber nicht nachgewiesen worden.

Geflügelpest

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.

Doch, so AGES, die Lage erfordere eine rechtliche Anpassung. In Regionen, die schon jetzt als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel ab der kommenden Woche bis auf weiteres in geschlossenen, zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.

Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums soll in den kommenden Tagen erlassen werden.

Kontakte vermeiden

Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.