Gesundheit

Stallpflicht wegen Vogelgrippe ausgeweitet

In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für Vogelgrippe bzw. Geflügelpest ausgewiesen sind, gilt seit heute Stallpflicht. Geflügel muss dort laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bis auf Weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Betroffen sind zahlreiche Bezirke in ganz Österreich.

Die Verordnung gilt für alle Halterinnen und Halter mit 50 oder mehr Tieren, egal ob kommerziell oder nicht. Höfe unter dieser Marke sind ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und dieses vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Die AGES gibt auf ihrer Website einen genauen Überblick über die betroffenen Regionen.

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hoch empfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.

Konsequenzen für Haltung im Freiland

Bei den in Wien und den niederösterreichischen Bezirken Melk und Gmünd festgestellten Fällen handle es sich um den Subtyp H5N1. Aktuell seien in Europa keine Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen, betonte die AGES.

Konsequenzen hat die Stallpflicht natürlich auch für die permanente Freilandhaltung bzw. die Produktion von Freilandeiern, wie Produzenten sagen. Die Eier dürfen nur einige Wochen befristet als solche verkauft werden.