Inland

RH-Rüge für Bundesverwaltungsgericht

Der Rechnungshof (RH) stellt dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in einem aktuellen Bericht ein schlechtes Zeugnis aus. Die Einrichtung des Gerichts habe Verfahren nicht beschleunigt. Trotz starker Personalaufstockung haben die RH-Prüfer Zweifel an der Qualifikation der Richter und Richterinnen

Eigentlich sollten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß gesetzlichen Vorgaben innerhalb von einem halben Jahr abgeschlossen sein. Jedoch gelang es in 63 Prozent der Fälle nicht, diese Frist einzuhalten. 37 Prozent wiesen gar eine Verfahrensdauer von über zwei Jahren auf. Am Ende des Prüfzeitraums 2021 waren noch 15.000 Verfahren offen. Das waren so viele, wie 2020 und 2021 jeweils neu eingelangt waren.

Personal stark aufgestockt

Das erstaunt umso mehr, als der Personalstand zwischen 2014 und 2021 um 42 Prozent erhöht wurde und die Flüchtlingsverfahren zwischenzeitlich deutlich zurückgegangen waren. Speziell der Asylbereich nimmt nämlich offenbar viel Zeit in Anspruch. Hier dauern die Verfahren im Schnitt 258 Tage. In den anderen Bereichen konnte zumindest die Mehrheit der Fälle innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. Doch ist es gerade der Asylbereich, der den Großteil der Arbeit der Richter ausmacht. So betrafen im Jahr 2017 rund 30.600 von insgesamt rund 42.000 Verfahren diesen Sektor. 2021 waren es rund 8.500.

Angesichts der starken Asylantragszahlen im Vorjahr empfiehlt der Rechnungshof, hier Vorsorge zu leisten. Es sei zeitgerecht zu reagieren, um einen neuerlichen Aufbau von Rückständen so weit wie möglich zu verhindern. In der Erstinstanz – dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – steigt die Zahl der offenen Fälle nämlich bereits.

Kritik am Bundesverwaltungsgericht

Der Rechnungshof stellt dem Bundesverwaltungsgericht kein gutes Zeugnis aus. Nur ein Drittel der Verfahren werde innerhalb der gesetzlichen vorgegebenen Frist erledigt.

RH: Eignung für Richteramt nicht ausreichend sichergestellt

Allzu zufrieden scheinen die Prüfer mit dem Personal am Bundesverwaltungsgericht nicht zu sein. Es sei „nicht objektiv und zuverlässig feststellbar, ob tatsächlich eine effiziente und effektive Aufgabenwahrnehmung im richterlichen Bereich sichergestellt war“, heißt es im Bericht.

2021 hatten etwas mehr als 200 Richterinnen und Richter am 2014 eingerichteten Bundesverwaltungsgericht, das Stellen wie Asylgerichtshof, Bundesvergabeamt und Umweltsenat zusammenführte, gearbeitet. Sie müssen vor ihrer Ernennung neben einem einschlägigen Studium über eine fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügen.

Allerdings ist aus Sicht des Rechnungshofes nicht ausreichend sichergestellt, dass diese Personen tatsächlich für das Richteramt geeignet waren, da sich dieses wesentlich von sonstigen juristischen Tätigkeiten in der Verwaltung unterscheide. Es besteht zudem keine Verpflichtung für Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts, an einer entsprechenden Grundausbildung oder Weiterbildung teilzunehmen. Der Rechnungshof möchte das geändert wissen.

BVwG sieht „erfolgreiche Arbeit“ bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht sieht in seiner Stellungnahme zur RH-Prüfung hingegen, dass die „erfolgreiche Arbeit des BVwG im Wesentlichen bestätigt“ sei. Besonders hervorgehoben werde in dem RH-Bericht der Abbau von schon seit längerem anhängigen Verfahren. Ein Rückstau von über 40.000 offenen Verfahren im Jahr 2019 sei demnach bis Anfang 2023 auf 11.000 anhängige Verfahren reduziert worden.

Angesichts der zuletzt wieder gestiegenen Zahl von Asylanträgen in Österreich habe das BVwG etwa mit einer neuen Kammer im Fachbereich Asyl- und Fremdenrecht vorgesorgt, um einen möglichen neuen Aufbau von Verfahrensrückständen zu vermeiden.