„Fußfessel“-Einsatz unter Erwartung

Der Einsatz der „elektronischen Fußfessel“ bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. 300 bis 500 Fälle wurden bei der Einführung im September 2010 erwartet. Ende 2011 waren es nur 156 Verurteilte - darunter kein einziger U-Häftling.

In den Gesetzes-Erläuterungen hielt Justizministerin Claudia Bandion-Ortner 2008 „durchgehend 300 Personen pro Jahr“ und damit eine „saldierte Ersparnis“ von 1,119.820 Euro für „vertretbar“. Angesichts der hohen U-Häftlingszahlen hatte sie sich auch für den Einsatz der „elektronischen Fußfessel“ bei U-Häftlingen stark gemacht. Namhafte Praktiker zweifelten schon damals an der Sinnhaftigkeit - weil mit „Fußfesseln“ die Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr nicht gebannt würde.

Antritt sofort bei Verurteilung

Am stärksten zum Einsatz kommt die „elektronische Fußfessel“ noch in der „Frontdoor“-Variante: 118 der gesamt 156 Hausarreste wurden sofort bei der Verurteilung angetreten. Aus bestehender Haft in den Hausarrest (Backdoor-Variante) kamen nur 38 Fälle. Dies dürfte daran liegen, dass die Voraussetzungen für die „Fußfessel“ denen für Freigänger ähnlich sind - und in den Gefängnissen auch Strukturen für Freigänger (z.B. eigene Abteilungen) bestehen, meint der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser zu diesem Ergebnis seiner parlamentarischen Anfrage.

Steinhauser hält die „elektronische Fußfessel“ für ein „sehr gutes Instrument“ und fordert das Justizministerium daher auf „nachzubessern“, damit es stärker zum Einsatz kommt. Denn die gesetzten Ziele der Einsparungen und der Entlastung der Haftanstalten würden derzeit noch verfehlt.

Gefängnisse wieder so voll wie 2007

Zur Entlastung der Haftanstalten war schon 2008 die bedingte Entlassung erleichtert, gemeinnützige Arbeit statt kurzen Ersatzfreiheitsstrafen und die Abschiebung ausländischer Straftäter nach halber Haft ermöglicht worden. Auf die Anzahl der Häftlinge hat sich das nur vorübergehend ausgewirkt: Vom Höchststand 8.944 im Jahr 2007 sank sie 2008 auf 8.282, um dann kontinuierlich wieder anzusteigen. Mit Ende 2011 wies das Justizministerium wieder 8.924 Straf-, U- und sonstige Häftlinge aus.

Dabei wurde z.B. das Instrument der gemeinnützigen Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe durchaus angenommen: 3.562 Zuweisungen gab es 2011 - wesentlich mehr als die 1.415 angetretenen Ersatzfreiheitsstrafen. Die bedingten Entlassungen sind 2008 massiv angestiegen, vor allem die neue Variante „nach Hälfte der Strafe“ hat aber wieder an Bedeutung verloren. Nach halber Strafe wurden im vergangenen 624 Verurteilte entlassen, insgesamt gab es 2.481 bedingte Entlassungen. Zur vorzeitigen Entlassung ausländischer Straftäter mit Aufenthaltsverbot kam es 432 mal.

Das Problem der übervollen Haftanstalten besteht nach wie vor vor allem in Wien und Niederösterreich. Am stärksten unter Überbelag leidet weiterhin die Wiener Justizanstalt Josefstadt: 1.148 Insassen müssen auf 990 Haftplätzen untergebracht werden, das ist eine Auslastung von 116 Prozent.

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