Debatte über Toleranz bei Tempomessung

Bei wie viel Stundenkilometern soll die Polizei noch ein Auge zudrücken, ab wann soll man zahlen? Das Thema Toleranzgrenzen bei Geschwindigkeitsübertretungen sorgt für Debatten.

Auslöser war am Dienstag ein Vorschlag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV), die Toleranzgrenzen abzuschaffen. Für den Autofahrerclub ÖAMTC geht die Forderung „am Thema vorbei“, der Verkehrsclub Österreich (VCÖ), kann ihr durchaus etwas abgewinnen. Die technische Messtoleranz soll laut Vorschlag des KFV beibehalten werden, die behördliche - je nach Bundesland unterschiedliche - jedoch abgeschafft werden.

Schon ein paar Stundenkilometer Unterschied machten beim Anhalteweg große Unterschiede, argumentiert der VCÖ. Während ein Auto etwa bei 50 km/h nach 26 Metern stehe, habe das Fahrzeug mit 60 km/h nach 26 Metern noch eine Geschwindigkeit von 37 km/h, so der VCÖ. „Wird ein Fußgänger mit 37 km/h angefahren, führt das in der Regel zu schwersten, wenn nicht sogar tödlichen Verletzungen.“

ÖAMTC verweist auf Unfallstatistiken

Für den ÖAMTC geht die Frage des Anspruchs auf weiter gehende Toleranzen am Thema vorbei. Denn aus der österreichischen Verkehrsstatistik gehe nirgendwo hervor, „dass gerade der Geschwindigkeitsbereich, in dem minimale Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit noch toleriert werden, zu einer besonderen Unfallhäufung führen“. Richtig sei zwar, dass viele Unfälle auf „nicht angepasste Geschwindigkeit“ zurückzuführen seien.

Zu einem nicht angepassten Tempo könne aber vieles führen: von fehlender Sicht oder schlechter Beleuchtung über schlechten Fahrbahnzustand, ungünstige Bereifung bis hin zu Ablenkungen und damit Reaktionsverzögerungen. In der Unfallstatistik scheine hingegen die Überschreitung des vorgeschriebenen Tempos nicht als Unfallursache auf, so der ÖAMTC in einer Aussendung.

Forderung nach „Beweisfotos“

„Überhaupt sollte man die derzeitige Diskussion auch im Lichte der Strafeinnahmen beurteilen“, so der Autofahrerclub. Immerhin würden jährlich fast fünf Millionen Geschwindigkeitsübertretungen durch Kfz-Lenker verfolgt. Da der faktische Rahmen der Strafen zwischen 36 und mehreren hundert Euro liegt, geht der Club von weit mehr als 100 Millionen Euro Einnahmen aus „Schnellfahrdelikten“ aus.

Im Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung verlangt der ÖAMTC, dass eindeutige Beweise mit Fotos von begangenen Übertretungen erstellt werden. Nach wie vor gebe es zahllose Anzeigen aufgrund von Lasermessungen, bei denen kein Beweis erbracht werde, dass die Übertretung tatsächlich mit einem bestimmten Fahrzeug begangen wurde.

Links: