Patientenverfügung wenig genutzt

Die Patientenverfügung ist unter den Österreichern zwar bekannt, nur rund vier Prozent haben aber tatsächlich eine solche für sich errichtet. Das geht aus einer Studie hervor, die am Montag von Experten im Gesundheitsministerium diskutiert wurde.

Die Ursachen laut den Studienautoren: Aufseiten der Angehörigen der Gesundheitsberufe mangelt es an Information über die Patientenverfügung, ebenso wie an einem Bewusstsein für deren Bedeutung. Um die Selbstbestimmung der Patienten und den reibungslosen Arbeitsalltag für die Gesundheitsberufe zu gewährleisten, werde es nötig sein, die Patientenverfügung in einen Dialog auch mit den bei der Errichtung der Patientenverfügung eingebundenen Personen (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte) einzubetten, hieß es.

Patientenanwalt: Kasse soll zahlen

Studienmitautorin Katharina Leitner sagte, die Schaffung einer Patientenverfügung sei mit Zeit und Kosten verbunden. Man müsse einen Arzt konsultieren, dann einen Notar, Rechtsanwalt oder Patientenanwalt, der den Willen des Patienten beglaubigt. Und 300 bis 400 Euro können die Gesamtkosten laut Leitner für eine Patientenverfügung schließlich ausmachen.

Als „besonders schmerzhaft“ bezeichnete Patientenanwalt Gerald Bachinger die Kostenfrage: Bei den verbindlichen Patientenverfügungen sei ärztliche Aufklärung notwendig und sinnvoll. Die dafür anfallenden Kosten sollten von den Krankenkassen übernommen werden, so Bachinger im Ö1-Morgenjournal. Eine weitere Forderung der Patientenanwälte: Die Bringschuld müsse umgekehrt werden. Bis jetzt muss der Patient den Arzt von der Verfügung informieren. Die elektronische Gesundheitsakte ELGA soll die Patientenverfügungen abrufbar machen, so Bachinger - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Verbreitung stagniert bei vier Prozent

Bereits 2009 wurde eine Studie zu der Thematik durchgeführt, heuer wurde sie am Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien wiederholt. Demnach haben 76 Prozent der telefonisch Befragten von der Möglichkeit einer Patientenverfügung gehört (2009: 58 Prozent).

Auffallend ist aber, dass nur 4,1 Prozent der in Österreich lebenden Bevölkerung tatsächlich eine Patientenverfügung für sich errichtet haben. Gegenüber 2009 hat sich also fast nichts verändert, damals waren es knapp unter vier Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland haben sich rund 15 Prozent zu einer Patientenverfügung entschlossen.

Brandstetter und Oberhauser für „Analsye“

ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter ist dafür, dass der gesamte Bereich der Patientenverfügungen „umfassend evaluiert“ werden sollte. Auch er räumte ein Informationsdefizit ein. Man sei diesbezüglich in Gesprächen mit den Kammern der betroffenen Berufe. „Da wird sich was tun.“

Auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) sprach sich dafür aus zu analysieren, ob Maßnahmen notwendig sind, um die Inanspruchnahme von Patientenverfügungen zu erhöhen. Details nannte sie ebensowenig wie Brandstetter. Sie wisse aus einem Gespräch mit Notaren, dass viele die Entscheidungen am Ende des Lebens lieber einem Angehörigen übertragen wollen, so Oberhauser. Wichtig sei jedenfalls, dass die Bevölkerung über alle Möglichkeiten informiert sei. Details nannten beide Minister aber nicht.

Möglichkeit seit 2006

Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Das seit 2006 gültige Gesetz sieht zwei Varianten vor: Zum einen kann sie verbindlich, zum anderen nur „beachtlich“ sein.

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