Pilotprojekt für Gesundheitshotline ab 2017

Anfang 2017 startet in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg ein Pilotprojekt für eine Gesundheitshotline. Anrufer sollen damit rund um die Uhr von Fachpersonal medizinische Auskunft bekommen.

Der Probebetrieb des „telefon- und webbasierten Erstkontakt- und Beratungsservice“ (TEWEB) soll bis Ende 2018 laufen und nach einer Evaluierung dann in ganz Österreich in den Regelbetrieb gehen. Angesiedelt werden die Servicestellen in Vorarlberg bei der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle in Feldkirch und in Niederösterreich beim Rettungsnotruf. In Wien ist noch nicht bekannt, wer die Servicestelle betreiben wird.

Unter einer vorerst noch nicht bekannten vierstelligen Telefonnummer beantwortet das medizinische Fachpersonal anstehende Fragen mit Hilfe eines österreichweit einheitlichen Schemas. Das Angebot soll von Tipps zur Selbstversorgung in einfachen Fällen bis zur Beratung, welchen Arzt man aufsuchen kann, reichen. In Notfällen würde auch die Rettung organisiert werden.

„Wesentliches Ziel der Gesundheitsreform“

„Durch TEWEB soll das wesentliche Ziel der Gesundheitsreform, nämlich die Versorgung von Patienten am richtigen Ort, zur richtigen Zeit und in der bestmöglichen Qualität, umgesetzt werden“, sagte Manfred Brunner, Obmann der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK), zuletzt in den „Vorarlberger Nachrichten“. „Das Angebot der medizinischen Telekonsultation kann also auch die Versorgungsstrukturen entlasten“, ist der VGKK-Obmann überzeugt.

Der geplante neue Service gebe „kompetente Auskunft über Dringlichkeit und die optimale Versorgungsstufe. Darauf aufbauend können Verhaltensempfehlungen gegeben, Versorgungsangebote vermittelt oder aufsuchende Angebote in effizienter Weise in die Wege geleitet werden.“

Kosten bei drei Millionen Euro

Unterstützung leistet ein medizinisch-wissenschaftliches Expertensystem in Form einer EDV-Software. Den Zuschlag als Bestbieter dafür erhielt der amerikanische Softwareerzeuger Priority Dispatch, dessen System schon in anderen Ländern, wie etwa England und Australien, ins Gesundheitswesen integriert wurde.

Die Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb in der Probephase in den drei Bundesländern werden vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit drei Millionen Euro beziffert, wobei 2,5 Millionen Euro durch die Sozialversicherung erbracht und die restlichen 500.000 Euro zwischen den Partnern Bund, Pilotländer und Sozialversicherung gedrittelt werden.

Links: