Allergenverordnung wird entschärft

Die Allergenverordnung, die eine Kennzeichnung 14 allergener Stoffe vorschreibt, soll novelliert werden. Künftig soll zusätzlich eine Art „Mischform“ aus mündlicher und schriftlicher Information möglich sein.

Bisher war es den Wirten überlassen, wie sie die 14 Allergene in den Speisen ausschildern: Sie können sie schriftlich auf der Speisekarte festhalten oder mündlich durch geschultes Personal an die Gäste weitergeben, sofern an gut sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird, dass die Information auf Nachfrage mündlich erhältlich ist.

Allergikerkarte auf Anfrage

Das kann nun auch durch spezielle zentrale Speisekarten (wie derzeit bereits bei der schriftlichen Informationsweitergabe) unterstützt werden. Dadurch müssen in Zukunft nicht alle Speisekarten im Betrieb die Allergeninformation mit den Buchstabencodes ausweisen, es reicht, wenn dem Gast auf Anfrage eine Allergikerkarte ausgehändigt wird.

„Es war eine unserer wichtigsten Forderungen, dass Speisen wie etwa Tages-, Mittags- oder Frischgerichte nicht mehr gekennzeichnet werden müssen, sondern dass darüber mündlich informiert werden kann“, sagte Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Wiederholung von Schulungen fällt weg

Außerdem sollen künftig keine zusätzlichen Schulungen für bereits ausgebildetes Personal notwendig sein. Auch die Verpflichtung zur Wiederholung von Schulungen für die mündliche Weitergabe der Allergeninformationen durch dafür geschulte Personen soll wegfallen. Derzeit müssen diese Schulungen alle drei Jahre wiederholt werden.

„Es muss allerdings dafür Sorge getragen werden, dass die mündliche Weitergabe der Allergeninformation auf dem aktuellen Stand ist“, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit. Das gelte vor allem für den Fall, dass zu den derzeit 14 Allergenen bzw. Allergengruppen weitere hinzukämen.

Ministerium: „Erleichterungen für Gastronomie“

„Wir möchten mit den Änderungen Bürokratie für die österreichischen Gastronomen reduzieren und sie bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Allergiker werden durch die Änderungen weiterhin gut informiert“, wurde Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) in der Mitteilung des Ministeriums zitiert.

Die geplanten Änderungen wurden vom Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Österreichischen Arbeiterkammer und mit Wirtschaftskammer Österreich erarbeitet. Die Änderungen seien mit EU-Recht vereinbar, so das Gesundheitsministerium. Der Entwurf ist am Montag in Begutachtung gegangen. Die Erleichterungen könnten noch vor der Nationalratswahl in Kraft treten.

Buchstabensalat auf Speisekarten

Die Verordnung über angabepflichtige Allergie- und Unverträglichkeitsauslöser basiert auf einer EU-Richtlinie und ist seit Mitte Dezember 2014 in Österreich in Kraft. Sie sorgt für die Informationspflicht über 14 Allergene wie glutenhaltige Getreide, Lactose sowie Sojabohnen und soll Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten Transparenz verschaffen. Wegen des Buchstabensalats auf Speisekarten war sie von Anfang an umstritten.

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