US-Biermarke „Bud“ legal

Der US-Bierbrauer Anheuser-Busch darf seine Biermarken „Bud“ und „American Bud“ ab sofort auch in Österreich verkaufen. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) laut „Kurier“ und „WirtschaftsBlatt“ (Donnerstag-Ausgaben).

Mit dem höchstgerichtlichen Urteil ist ein seit nunmehr zwölf Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen Anheuser-Busch und der tschechischen Brauerei Budweiser Budvar beendet. Die Tschechen hatten 1999 beim Handelsgericht (HG) Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von „Bud“ erwirkt, die in der Folge vom Oberlandesgericht und vom OGH bestätigt wurde. Die Klage von Budweiser Budvar wurde nun rechtskräftig abgewiesen, „Bud“ und „American Bud“ sind in Österreich legal.

Fall ging durch alle Instanzen

Die letzte Hürde, die Anwalt Christian Hauer, Partner der Wiener Schönherr Rechtsanwälte, der Anheuser-Busch in dem Verfahren vertrat, überwinden musste, war nach zahlreichen völker- und markenrechtlichen Fragen der Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Agaben: Budweiser Budvar hatte sich auf das 1976 getroffene bilaterale österreichisch-tschechoslowakische Abkommen zum Schutz von Marken berufen.

Seither ging der Fall durch die Instanzen, zweimal fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Vorabentscheidungen, dreimal entschied der OGH - jetzt endgültig: Die Klage der Budvar National Corporation wurde rechtskräftig abgewiesen. Der OGH berief sich in seiner Entscheidung auf den EuGH. Laut den EU-Richtern ist das Abkommen aus 1976 dem europäischen Markenrecht unterzuordnen.

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