Feuerwerke am Boden im Trend

Zum Jahreswechsel wird es wieder laut. Jeder vierte Österreicher feiert Silvester mit dem Abschuss von Raketen und Böllern. Dabei ist ein neuer Trend zu beobachten: Statt hoch hinauf, bleiben viele Leuchtkörper mittlerweile am Boden.

Bis zu zehn Millionen Euro lassen sich die Österreicher den lauten Spaß zum Jahreswechsel kosten. An rund 10.000 Verkaufsstellen werden Raketen, Kracher und Co. angeboten.

„Das Geschäft rund um Silvester macht zirka 80 Prozent des Jahresumsatzes aus, aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen sind die Erwartungen für das Silvestergeschäft 2011 jedoch eher moderat“, sagt Robert Siegert, Fachhändler und Branchensprecher in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Höllenmaschine“ statt „Goldregen“

Neben Raketen wird heuer vermehrt zu Feuerwerksbatterien, auch „Cake Boxen“ genannt, gegriffen. Besonders auch deswegen, weil diese Produkte einfacher als andere und ohne Hilfsmittel zu verwenden seien, so die Wirtschaftskammer.

Die Batterien feuert - einmal gezündet - ein ein bis zu drei Minuten langes Feuerwerk ab. Auch Bequemlichkeit ist ein Grund für die steigende Beliebtheit, glaubt Marco Finessi, Verkaufsleiter der Berliner Firma Pyro-Partner. „Die Leute haben keine Lust, 100-mal zu zünden.“

Die Namen dieser Kleinfeuerwerke hören sich zum Teil recht martialisch an. Unter den Bezeichnungen „Höllenmaschine“, „Night Attack“ und „Resident Evil“ bringen sie aber gutes Geld. Denn für besonders große Teile müssen Kunden bis zu 100 Euro hinlegen.

Neue Regeln seit 2010 gültig

Das seit 2010 gültige neue Pyrotechnikgesetz sieht vor, dass das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen aller Art im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen verboten ist. Zuwiderhandeln wird mit bis zu 3.600 Euro Strafe geahndet. Des Weiteren dürfen ab 4. Juli 2013 die sogenannten Schweizer Kracher, die man auch als „Piraten“ kennt, nicht mehr verkauft werden.

Was ist erlaubt

Kategorie F 1: Knallerbsen, „Mäusepiepser“ - erlaubt ab 12 Jahren.

Kategorie F 2: „Babyraketen“, „Feuertöpfe“ - erlaubt ab 16 Jahre.

Besitzen und zünden darf man seine Vorräte an Blitzknallsätzen der Klasse F2 noch vier weitere Jahre lang. Ab 2017 wird das ebenso strafbar. Hingegen wurde der Erwerb von Pyrotechnikartikel der Kategorie F 2 von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.

Weniger Zwischenfälle

Zwischenfälle mit Feuerwerkskörpern seien in den vergangenen Jahren zurückgegangen, sagt Siegert. Diese Situation sei „vermehrt auf aufgeklärte und überwiegend gut informierte Konsumenten zurückzuführen“. Es sei besonders darauf zu achten, mit Feuerwerks- und Knallkörpern stets vom Körper weg zu hantieren, niemals auf Menschen zu zielen und bereits gezündete Feuerwerkskörper nicht in den Händen zu behalten. Und: Auch kleinste Feuerwerkskörper dürfen nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet werden, so Siegert.

Gekauft werden sollten pyrotechnische Produkte nur im Fachhandel. Da kann einerseits garantiert werden, dass die Ware einwandfrei funktioniert, andererseits werden auch die Arbeits- und Umweltbedingungen, unter denen die Produkte gefertigt werden, kontrolliert.

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