Mietrichtwerte steigen um fünf Prozent

Die Mietrichtwerte werden ab 1. April erhöht. Die geltenden Richtwerte steigen um fünf und 5,18 Prozent. Das ist die erste Anhebung seit zwei Jahren. Betroffen sind die Mieter von rund 300.000 Wohnungen nach dem Richtwertmietensystem.

Die Richtwertmieten gelten für nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauten. Für Wien erhöhen sich die Richtwerte von 4,91 auf 5,16 Euro, geht aus einer Ende März veröffentlichten Kundmachung des Justizministeriums hervor.

Je nach Bundesland verschieden

Die Richtwerte sind je nach Bundesland verschieden. Demnach liegen die neuen Quadratmeterrichtwerte zwischen 4,70 Euro (Burgenland) und 7,92 Euro (Vorarlberg). In Wien steigen sie mit geschätzten 220.000 betroffenen Wohnungen von 4,91 auf 5,16 Euro pro Quadratmeter. Im Wesentlichen gilt das für Altbaumietwohnungen.

Richtwert/m2

Bundesland Ab 1.4.2012 Ab 1.4.2010
Wien 5,16 4,91
Burgenland 4,70 4,47
Kärnten 6,03 5,74
Niederösterreich 5,29 5,03
Oberösterreich 5,58 5,31
Salzburg 7,12 6,78
Steiermark 7,11 6,76
Tirol 6,29 5,99
Vorarlberg 7,92 5,99

Kritik der Arbeiterkammer

Das Richtwertsystem macht Zuschläge auf die Richtwerte etwa auf Basis von Lage und Ausstattung möglich - was von Mieterschützern und der Arbeiterkammer (AK) seit Jahren als zu unbestimmt kritisiert wird. „Wir wollen, dass die Zuschläge klar in ein Gesetz gefasst werden und dass sie nicht mehr als 20 Prozent Mietkosten ausmachen dürfen“, sagte Walter Rosifka, Mietrechtsexperte der AK Wien. „Statt alle zwei Jahre soll die Anpassung nur alle fünf Jahre stattfinden und nur die Hälfte der Inflation umfassen.“

Die nächste Woche fällig werdende Erhöhung deckt sich in ihrer Höhe mit der Steigerung der Verbraucherpreise. Laut Rosifka finden sich in den meisten Mietverträgen Wertsicherungsklauseln, nach denen nicht nur der Nettomietzins, sondern auch die diversen Zuschläge aliquot erhöht werden.

Neben den von Privaten vermieteten Wohnungen wird von der Richtwertanpassung auch eine „fünfstellige“ Zahl von alten Genossenschaftswohnungen erfasst, deren Mieten per Gesetz an den aktuellen burgenländischen Satz - genauer 70 Prozent davon - gekoppelt sind. Es handelt sich um bereits ausbezahlte, neu vermietete bzw. an Eintrittsberechtigte (Kinder) übergebene Genossenschaftswohnungen.

Entrümpelung des Betriebskostenkatalogs

Die Arbeiterkammer fordert für die nächste Mietrechtsnovelle weiter eine Entrümpelung des Betriebskostenkatalogs, erklärte Rosifka der APA. Grundsteuern, Versicherungskosten und Hausverwaltung seien „alles Kosten, die nicht von den Mietern verursacht werden und dürfen daher nicht weiterverrechnet werden“. Ein durchschnittlicher Haushalt könnte sich damit 600 Euro im Jahr ersparen.

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