Anmeldefrist für Waffenregister abgelaufen

Die Frist, um den Altbestand an gezogenen Langwaffen (Kategorie C, also Gewehre) im Zentralen Waffenregister (ZWR) zu melden, ist in der Nacht auf Dienstag abgelaufen. 433.834 Gewehre sind im ZWR registriert, gab das Innenministerium bekannt.

Das sind deutlich mehr als jene 258.878 Stück, die vor einem Monat von den Sammlern, Jägern und Sportschützen angegeben wurden. Und die Zahl könnte sich noch ein wenig erhöhen, so Gerhard Pöpl, Geschäftsführer des Geschäfts Doubleaction in Wien.

Ansturm in letzter Minute

Durch den Ansturm, oft buchstäblich in letzter Minute, hat der Waffenhandel teilweise einen deutlichen Rückstand bei der Eingabe ins Computersystem. Bei seinem Geschäft seien das 300 bis 400 Meldungen, wobei diese bis Ende der Woche abgearbeitet sein werden. Entscheidend für die Besitzer war jedenfalls, dass sie den Stichtag für die Registrierung nicht versäumt haben.

Wie noe.ORF.at berichtete, sei das ZWR des Innenministeriums am Montag wegen der Serverpanne zwei Stunden lang außer Betrieb gewesen. Die Panne sei aber noch am Vormittag behoben worden, so der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck. Dennoch könnten einige Waffenhändler die an sie ergangenen Registrierungen möglicherweise noch nachspeichern müssen - mehr dazu in noe.ORF.at.

836.953 Waffen von 240.699 Besitzern

In den Computern des Innenministeriums sind mit 1. Juli 836.953 Waffen von 240.699 Besitzern verzeichnet. Neben der Kategorie C kommen dazu noch 7.357 Stück der Kategorie A (verbotene Waffen wie Pumpguns) sowie die 361.488 Pistolen, Revolver und Halbautomaten (Kategorie B), die früher bereits bei den Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften registriert waren. A und B wurden automatisch zum ZWR-Start am 1. Oktober 2012 in das System übernommen. Flinten (Kategorie D) aus dem Altbestand mussten und müssen nur bei einem Besitzerwechsel oder einem Neukauf gemeldet werden - hier sind bisher 34.274 registriert.

Jäger, Schützen und Sammler

So ging es bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur zentralen Waffenregistrierung vor allem um jene Gewehre, die von den Jägern, Schützen und Sammlern schon zuvor dezentral mit Formularen bei den Büchsenmachern gemeldet wurden.

Weil für dieses Zettelwerk Gebühren fällig wurden, war der Vorgang per Bürgercard oder Handysignatur kostenlos online möglich. Wer das nicht wollte, konnte sich gegen ein „angemessenes Entgelt“ an den Handel wenden. Die Kosten dafür betrugen zumeist rund zehn Euro pro Meldung.

Geldstrafe bis zu 3.600 Euro

Auch bei einem Neukauf tragen die Büchsenmacher seit Oktober 2012 diese Waffe über einen eigenen Zugang via Internet im ZWR ein. Dieses System habe sich bisher bewährt und laufe technisch tadellos, sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Wer eine Registrierung „vergessen“ hat, dem droht nach Paragraf 51 des Waffengesetzes wegen dieser Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro.

Wobei es allerdings auf den Einzelfall ankomme - etwa, ob jemand erst am 1. oder 2. Juli meldet, oder ob die Polizei durch Zufall erfährt, dass eine Waffe nicht registriert wurde. Die Wirtschaftskammer hat den Waffenhandel jedenfalls angewiesen, Registrierungen auch nach Ablauf der Frist durchzuführen.

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