Almflächen: Kompetenzaufteilung unklar

In der Causa um falsch vermessene Almflächen und Fördergelderrückforderungen in Millionenhöhe hat der Rechnungshof (RH) eine unklare Kompetenzaufteilung zwischen dem Landwirtschaftsministerium (BMLFUW), der Agrarmarkt Austria (AMA) und der Landwirtschaftskammer kritisiert.

Das Zusammenspiel sei von „Unklarheiten bei der Rollen- und Aufgabenverteilung und institutionellen Interessenkonflikten“ geprägt gewesen. „BMLFUW und AMA erhielten seit dem Jahr 2001 wiederholt Hinweise auf systematische Probleme bei der Flächenfeststellung, ergriffen im Allgemeinen jedoch nur einzelfallbezogene Korrekturmaßnahmen“, heißt es im RH-Bericht „Finanzielle Berichtigungen im Agrarbereich“.

„Systematische Abhilfe“ erst 2012

Erst nach der Prüfungsfeststellung der Europäischen Kommission im Jahr 2008 und einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union im Jahr 2009 zulasten Österreichs seien „weitreichende Maßnahmen“ zur Verbesserung des Systems der Flächenfeststellung und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (Invekos) umgesetzt worden, so die RH-Prüfer. Aus der „signifikanten Überdeklaration von Almfutterflächen“ in Salzburg im Jahr 2001 hätten damals bereits österreichweit „zeitgerecht Schlussfolgerungen“ gezogen werden müssen.

Die Androhung einer Fördergelderrückzahlung von 64,19 Millionen Euro durch die EU-Kommission wurde von Österreich durch die ergriffenen Maßnahmen und die Herausrechnung der nationalen Kofinanzierungsmittel auf 3,63 Millionen Euro im Jahr 2013 verringert. „Systembezogene Abhilfemaßnahmen zur korrekten Ermittlung von Almfutterflächen erfolgten erst ab dem Jahr 2012“, kritisierten die RH-Prüfer.

Geringste Fördergelderrückzahlungen der EU

Positiv vermerkte der RH, dass Österreich seit seinem EU-Beitritt im Jahr 1995 bis Mai 2013 verglichen mit den anderen EU-15-Mitgliedsstaaten, die mit Abstand geringsten Fördergelderrückzahlungen im Verhältnis zu den Auszahlungen im Agrarbereich zu verzeichnen hatte. Von den jährlichen Agrarförderungen in Österreich in Höhe von 1,85 Milliarden Euro (Durchschnitt 2007 bis 2012) entfielen rund 1,39 Milliarden Euro auf flächenbezogene Förderungen.

Deswegen sei die korrekte Feststellung der beihilfefähigen Flächen von „hoher Bedeutung“, so der RH. Das Landwirtschaftsministerium habe erst die Prüfung der EU-Kommission im Jahr 2009 zum Anlass genommen, Flächendigitalisierung in Österreich verpflichtend einzuführen. Für einige Regionen Österreichs gab es laut RH aber für einen längeren Zeitraum keine aktuellen Luftbilder in ausreichender Qualität.

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