Bausparkassen kündigen Altverträge

Kunden der Bausparkassen Wüstenrot und s sind laut einem Bericht des „Kurier“ von ungewollten Kündigungen ihrer Sparverträge betroffen. Noch im Herbst wurde versichert, dass das kein Thema sei. Die Arbeiterkammer (AK) prüft.

Die Bausparkasse Wüstenrot soll dem „Kurier“-Bericht zufolge Kunden vor ein Ultimatum stellen: Entweder wird eine Reduktion der Zinsen auf 0,125 Prozent akzeptiert, oder man soll sein Geld abheben. So soll es derzeit „zig anderen Kunden von Bausparkassen“ gehen. Denn die Institute hätten vor Jahren - aus heutiger Sicht - hohe Fixzinsen versprochen, wenn man sein Geld nach Ablauf der sechsjährigen Bausparvertragsfrist weiter liegen lässt. Die Institute könnten sich das nicht mehr leisten und versuchten, diese Altkunden loszuwerden, so der Bericht.

„Zweck des Bausparens nicht mehr erfüllt“

Wüstenrot beruft sich laut „Kurier“ auf Paragraf 6 Abs. 1 Z. 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz von Mai 2015. Die betroffenen Bausparkunden seien über die Änderung des Zinssatzes auf ein marktkonformes Niveau informiert worden sowie auf die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb einer Zweimonatsfrist. Per 1. Februar 2016 gilt bei Wüstenrot ein Satz von 0,125 Prozent.

Durch das überlange Liegenlassen von Spareinlagen werde „der Zweck des Bausparens nicht mehr erfüllt“, wird betont. Denn: Mit Ablauf der sechsjährigen Mindestbindefrist stünden die Einlagen aus dem Vertrag nicht mehr nachhaltig für die Darlehensfinanzierung zur Verfügung, „sondern gelten als de facto täglich fällige Spareinlagen, die sich der Bausparkunde jederzeit auszahlen lassen kann“.

Auch s Bausparkasse kündigt Uraltverträge

Ähnlich sieht das die s Bausparkasse, denn es gehe bei den in ihrem Haus weniger als 50 betroffenen Verträgen um einen Teil der „Uraltverträge“ aus der Zeit von vor dem Jahr 1999. Damals wurde das Bausparsystem umgestellt: Bis dahin gab es Fixzinszusagen, seither nur noch variable Zinsen, wie Vorstandsdirektor Ernst Karner im Gespräch mit der APA erinnert.

Für diese Altverträge aus den 1990er Jahren mit täglich fälligen Einlagen habe es nie eine Zinsanpassung gegeben. Das betreffe bei der s über 1.000 Kunden, die aber meist nur geringe Beträge liegen hätten, zwischen 500 und 10.000 Euro, gelegentlich auch 15.000 Euro. Angeschrieben habe die s aber nur jene Kunden, die über 25.000 Euro liegen hätten. Diese Kunden würden bei der Verzinsung, aber auch vom Volumen her über den vorgesehenen Grenzen liegen. Bei einem Sparvertrag, in den 1.000 Euro eingezahlt würden, betrage die Versicherungssumme nämlich nur 20.000 Euro, so Karner.

Bei diesen Altverträgen geht es um eine Verzinsung von über zwei Prozent. Den paar s-Kunden würden 0,2 bzw. 0,5 Prozent offeriert, so Karner, für täglich fällige Gelder jedenfalls über dem Markt. Nimmt ein Kunde nicht an, werde er gekündigt. Diese schon seit dem Vorjahr gehandhabte Praxis hatte man sich vorab durch ein Rechtsgutachten bestätigen lassen. Beim Mitbewerber Wüstenrot soll dem im Bericht genannten Kunden - einem „Christian Sch.“ - die Verzinsung von früher 2,25 Prozent auf 0,125 Prozent reduziert worden sein.

Arbeiterkammer lässt prüfen

Die AK gibt sich damit aber nicht zufrieden und lässt die Rechtmäßigkeit der einseitigen Vertragskündigung überprüfen. Denn die Fixzinsvereinbarungen nach Ablauf der Bausparvertragsfrist sei unbefristet.

Kein Problem für Raiffeisen und start:bausparkasse

Kein Problem mit teuren Altverträgen hat offenbar die Raiffeisen Bausparkasse. „Höher verzinste Alt-Verträge bestehen bei uns nur in einem sehr geringen Ausmaß“, heißt es in einem Statement an die APA. Allgemein gelte, dass Bausparverträge nach Ablauf der sechsjährigen Vertragsfrist entweder vom Kunden gekündigt würden oder der Kunde das von Raiffeisen gelegte Bindungsangebot wähle oder die Einlagen variabel weiter verzinst würden.

Die Zinsen würden sich so an das allgemeine Zinsniveau anpassen. Seit 2015 habe eine variable Verzinsung des Sparguthabens nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Zinsuntergrenze von 0,1 Prozent, davor seien es 0,5 Prozent gewesen, so die Raiffeisen Bausparkasse.

Die start:bausparkasse, die frühere ABV, sieht „keinen Grund, in bestehende Sparverträge einzugreifen“. Verträge nach Ablauf der sechjährigen Sparphase würden bei ihr tagfällig verzinst, momentan mit 0,125 Prozent im Jahr, hieß es zur APA.

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