Verkleiden auch zu Halloween erlaubt

Verkleiden ist auch zu Halloween erlaubt - im Sinne der „Brauchtumspflege“ gibt es im Verhüllungsgesetz dazu eine Ausnahme. Aufpassen sollte man trotzdem, nicht zuletzt beim Streichespielen, heißt es von der Polizei.

Strafen müssen Verkleidete grundsätzlich nicht fürchten. Der ursprünglich aus den USA stammende Brauch fällt mittlerweile auch in Österreich unter „Brauchtumspflege“. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz gelte für solche Brauchtumsveranstaltungen nicht, heißt es von der Polizei Burgenland - mehr dazu in burgenland.ORF.at. Auch in Salzburg ist das Verhüllungsverbot laut Polizei kein Problem. Halloween sei ebenso wie Fasching und Krampusläufe vom Verschleierungsverbot ausgenommen - mehr dazu in salzburg.ORF.at.

Warnung vor übertriebenen Streichen

Generell warnt die Polizei aber Jugendliche und deren Eltern davor, bei etwaigen Halloween-Streichen zu übertreiben. Vermeintliche Streiche wie Hausfassaden oder Autos mit Eiern zu bewerfen, mit Farbe zu beschmieren, Schweizerkracher in Briefkästen zu werfen und Blumenbeete zu zerstören seien ganz klar Sachbeschädigung. Dafür drohen Strafen von bis zu einem halben Jahr, in schweren Fällen auch bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Die geplanten Streiche würden oft aus Übermut oder wegen zu viel Alkoholkonsums in Straftaten umschlagen, sagte Adolf Wöss vom Landeskriminalamt Oberösterreich. Die Polizei in Oberösterreich verzeichnet am 31. Oktober mehr Anzeigen wegen Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen als sonst, vor allem in den Städten - mehr dazu in ooe.ORF.at. Alkohol ist laut Polizei in Niederösterreich bei Jugendlichen meist ein Hauptgrund für Sachbeschädigungen - mehr dazu in noe.ORF.at.

Jugendschutzgesetze beachten

Die Polizei ersucht Erziehungsberechtigte, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch darüber zu führen, was erlaubt ist und was nicht. Wie lange Kinder und Jugendliche unterwegs sein dürfen, hängt dabei vom jeweiligen Jugendschutzgesetz des Bundeslandes ab. Die Polizei wird in Vorarlberg auch verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten - mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.

In Wien rechnet die Polizei mit „vereinzelten“ Anrufen aus der Bevölkerung, denen die Polizei auch nachgehen wird. Die Unterscheidung zwischen einer Verhüllung aus religiösen Gründen und einem Halloween-Kostüm „müsse man den Polizisten schon zutrauen“, heißt es. Wählen Halloween-Fans ein Burka-Kostüm, könnte es allerdings zu einer genaueren Kontrolle kommen. Grundsätzlich würden die Polizisten aber mit „Fingerspitzengefühl“ vorgehen - mehr dazu in wien.ORF.at.

Links: