5.045 Personen seit Jänner eingebürgert

Die Zahl der Einbürgerungen steigt weiter. 5.045 Menschen erhielten laut Statistik Austria im ersten Halbjahr 2018 die österreichische Staatsbürgerschaft. Das sind um 7,5 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Mit den jüngsten Zahlen setzt sich damit laut Statistik Austria der seit 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen fort. Mehr als die Hälfte der Staatsbürgerschaften wurden im ersten Halbjahr an Frauen verliehen, der Anteil der Kinder unter 18 Jahre betrug fast 35 Prozent. Rund 35 Prozent der im ersten Halbjahr eingebürgerten Personen sind bereits in Österreich geboren.

Bei den übrigen verteilen sich fast zwei Fünftel auf fünf Herkunftsstaaten. 577 oder elf Prozent der Neo-Österreicherinnen und -Österreicher stammen ursprünglich aus Bosnien und Herzegowina, 459 aus der Türkei und 319 aus dem Kosovo, 316 aus Serbien und 271 aus Mazedonien. Zudem erhielten 1.090 EU-Staatsangehörige heuer schon die österreichische Staatsbürgerschaft, vor allem Menschen aus Rumänien (256), Kroatien (152) und Ungarn (138).

Zahlen in zwei Bundesländern gesunken

Betrachtet man die Statistik nach Bundesländern, wurden in sieben Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im ersten Halbjahr 2017. Den höchsten Zuwachs verzeichnete Niederösterreich (plus 43 Prozent), gefolgt vom Burgenland (plus 38 Prozent), Vorarlberg (plus 15 Prozent), Kärnten (plus 14 Prozent) und Tirol (plus neun Prozent). Ein Plus gab es auch in Wien (plus sieben Prozent) und in Oberösterreich (plus fünf Prozent).

Grafik zu den Einbürgerungen in Österreich im ersten Halbjahr 2018

Grafik: APA/ORF,at; Quelle: APA/Statistik Austria

Ein starkes Minus zeigt sich hingegen in Salzburg (minus 47 Prozent). Auch in der Steiermark bekamen um elf Prozent weniger Ausländerinnen und Ausländer die Staatsbürgerschaft als noch im Vorjahr.

Rechtsanspruch auf Einbürgerung

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (58 Prozent) erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs. 1.445 Personen wurden bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (zum Beispiel EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder asylberechtigt).

390 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft aufgrund der Ehe mit einem Österreicher oder einer Österreicherin und 194 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration. 675 Personen wurde die Staatsbürgerschaft „im Ermessen“ verliehen. Unter dem Titel „Erstreckung der Verleihung“ wurden 165 Ehepartnerinnen und -partner sowie 1.263 Kinder eingebürgert.

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