Grasser reist mit Diplomatenpass

Erst im November hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser seinen Diplomatenpass für fünf Jahre verlängern lassen, wie die Zeitung „Kurier“ berichtet. Damit ist er nicht der einzige Ex-Minister, der mit Sonderstatus reist.

Laut „Kurier“ (Freitag-Ausgabe) erlaubt es die Gesetzeslage in Österreich selbst ehemaligen Kurzzeit-Ministern und -Staatssekretären, alle fünf Jahre ihre Diplomatenpässe zu verlängern - auch wenn sie längst nicht mehr in offizieller Mission reisen.

Neben Grasser, der erst kürzlich seinen Diplomatenpass verlängert hat, sind laut „Kurier“ auch weitere umstrittene Ex-Minister wie Ernst Strasser (ÖVP), Hubert Gorbach und Herbert Scheibner (beide BZÖ) im Besitz eines solchen Ausweises. Inhaber von Diplomatenpässen werden im Ausland kaum kontrolliert und genießen an Grenzübergängen Sonderbehandlung.

Immunität garantiert ein Diplomatenpass jedoch nur, wenn der Besitzer in einer offiziellen Mission für sein Land unterwegs ist. Das Vorliegen so einer Mission wird jedoch so gut wie nie kontrolliert, wie der „Kurier“ auf eigene Recherchen verweist. Bei Grasser ist die Verlängerung der Diplomatenpapiere vor allem hinsichtlich der laufenden Ermittlungen in Liechtenstein brisant.

Grasser setzt Justiz unter Druck

Rund um die BUWOG-Privatisierung und der 10-Mio.-Euro-Provision an Grassers Freunde und Geschäftspartner Peter Hochegger und Walter Meischberger laufen seit Oktober 2009 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Untreue. Der Ex-Minister forderte nun baldiges Ende. Immer lauter drängt Anwalt Manfred Ainedter auf eine Entscheidung über seinen im Juli 2011 gestellten Antrag auf Einstellung des Verfahrens.

Mit einem „Ultimatum“ an die Justiz („Österreich“) und einer „Gegenoffensive“ („Wirtschaftsblatt“) soll eine Einstellung des Verfahrens gegen Grasser erreicht werden. Allerdings kann ein Beschuldigter in einem Strafverfahren der Behörde keine Fristen setzen.

„Gibt keinen einzigen Zeugen gegen Grasser“

Wenn bis Ende Jänner keine Entscheidung über seinen Einstellungsantrag getroffen wird, will er einen sogenannten Fristsetzungsantrag laut § 91 Gerichtsorganisationsgesetz stellen. Damit kann sich eine Partei an ein übergeordnetes Gericht wenden, dieses möge einem „säumigen“ Gericht eine Frist für die Vornahme einer Verfahrenshandlung setzen. Laut Ainedter sei diese Vorschrift hier anwendbar.

Für den Anwalt ist die Suppe jedenfalls zu dünn, um eine Fortsetzung der Ermittlungen zu rechtfertigen: „Es gibt keinen einzigen Zeugen gegen Grasser, außer Michael Ramprecht und Willibald Berner.“ Von den von der österreichischen Justiz angeforderten Unterlagen aus Liechtenstein, die noch immer nicht in Wien bei der Justiz angekommen sind, seien auch keine neuen Erkenntnisse für das Verfahren zu erwarten.

Link: