„Persönlicher“ Karfreitag als Fleckerlteppich

Seit heuer kann der Karfreitag als „persönlicher Feiertag“ geltend gemacht werden. Wer aber freihaben will, muss dafür einen Urlaubstag verbrauchen. Ein Rundruf zeigt: Das Interesse ist gering, die Umsetzung unterschiedlich.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde der für Protestanten und Altkatholiken geltende Feiertag gestrichen. Die ÖVP-FPÖ-Regierung einigte sich darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattdessen künftig einen Urlaubstag beanspruchen dürfen. Heuer musste man bis 5. April den „persönlichen Feiertag“ beim Arbeitgeber melden. Künftig sind drei Monate vorgesehen. Sollte der Arbeitnehmer „auf Ersuchen des Arbeitgebers“ trotzdem an diesem Tag arbeiten, steht ihm das Feiertagsentgelt (also das doppelte Gehalt) zu, ohne dass dafür der Urlaubstag verfällt.

Bei den Unternehmen in Wien wird die Karfreitag-Regelung selten genutzt. Der REWE-Handelskonzern hat nach eigenen Angaben seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Möglichkeit zwar informiert, aber dazu gab es „kaum Nach- oder Anfragen“. Bei Austrian Airlines (AUA) sieht das Bild ähnlich aus. Bei der OMV gab es sieben Meldungen für einen „persönlichen Feiertag“. Die Wiener Beamten haben - so wie ihre Kollegen im Bund - am Karfreitag weiterhin ab Mittag frei - mehr dazu in wien.ORF.at.

Landesbedienstete in Kärnten haben nicht frei

Der Superintendent der evangelischen Kirche in Kärnten, Manfred Sauer, sagte, er habe gehört, dass sich einige der 48.000 Gläubigen freigenommen hätten. Auch bei den Altkatholiken gab es einige Anfragen. Interessant ist die Situation für die knapp 4.000 Landesbediensteten. Sie hatten nämlich nicht die Möglichkeit, ihren Urlaubstag anzumelden. Für die notwendige Verordnung sei die Zeit zu knapp gewesen - mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Der öffentliche Dienst in Salzburg wird ersten Informationen zufolge wohl geschlossen am Karfreitag arbeiten. Denn die Beamten und Beamtinnen im Magistrat der Stadt Salzburg sind davon überzeugt, dass es rechtlich gar keine Möglichkeit gebe, Bundesrecht zu umgehen. Salzburgs Gemeindeverband-Präsident Günther Mitterer sagte, ihm sei keine einzige Gemeinde bekannt, die sich Alternativen zur Bundesregel überlegen würde - mehr dazu in salzburg.ORF.at.

Rechtliche Unsicherheiten in der Steiermark

Laut Arbeiterkammer (AK) hat es in der Steiermark einige Anfragen zum Karfreitag gegeben, diese hätten aber rechtliche Unsicherheiten betroffen. Auf Nachfrage teilte die Energie Steiermark mit, dass einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen „persönlichen Feiertag“ beantragt hätten. Unklarheiten gebe es bei den Landarbeitern und Landarbeiterinnen, erklärte Johann Sorger, Direktor der Landarbeiterkammer - mehr dazu in steiermark.ORF.at.

Im Burgenland bleibt der Karfreitag für die meisten öffentlich Bediensteten ein freier Tag. So haben die beim Land Burgenland Beschäftigten weiterhin gänzlich frei. Laut dem Gemeindevertreterverband gilt das auch für die Mitarbeiter aller 171 Gemeinden. Aber nicht alle öffentlich Bediensteten haben ein verlängertes Osterwochenende - mehr dazu in burgenland.ORF.at.

Innsbruck will Protestanten freigeben

Rebellen gegen die Neuregelung gibt es offenbar in Innsbruck. Die Stadt möchte nämlich an der bisherigen Karfreitag-Regelung festhalten und protestantischen Bediensteten weiter an diesem Tag freigeben. Die Abteilung „Gemeinden“ des Landes Tirol sprach sich allerdings dafür aus, der Bundesregelung zu folgen. Das Land hält sich nach eigenen Angaben daran - mehr dazu in tirol.ORF.at.

In Mödling (Niederösterreich) werden künftig alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt am Karfreitag freihaben. Laut Bürgermeister Hans Stefan Hintner (ÖVP) hat sich die Volkspartei gemeinsam mit dem Koalitionspartner, den Grünen, auf einen freien Tag für alle geeinigt. Laut Gemeindeaufsicht ist der Sonderurlaub auch möglich - mehr dazu in noe.ORF.at.

In Linz wird die Karfreitag-Regelung der Bundesregierung auch für alle Magistratsmitarbeiter gelten. Seit Jahren ist der Karfreitag dort kein allgemeiner Feiertag mehr. In Wels gibt es ebenfalls seit Jahren eine Betriebsvereinbarung, nach der Magistratsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen fünf zusätzliche Zeitausgleichsstunden bekommen, die aber nicht am Karfreitag konsumiert werden müssen, so Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) - mehr dazu in ooe.ORF.at.

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