Tücken beim Energieversorgerwechsel

Den Energieversorger zu wechseln kann sich rechnen. Meist geht das auch glatt. Doch es gibt immer wieder Beschwerden - etwa wenn Versorger „verschnupft“ auf die Abwanderung des Kunden reagieren und diesen im Regen stehen lassen.

Wirklich größere Fallen lauern auf Wechselkunden allerdings keine, sagte der Leiter der Abteilung Recht bei der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, gegenüber ORF.at. Rechtlich sei der Kunde gut abgesichert. Probleme gebe es aber immer noch. Die beträfen vor allem das Tempo des Wechsels, aber nicht nur.

Es gibt sie anscheinend immer wieder auch bei der Kommunikation zwischen altem und neuem Anbieter und dem Kunden. Mitunter lassen die Energieversorger „abtrünnige“ Kunden einfach links liegen, oder aber Messdaten werden nicht (rechtzeitig) weitergegeben. Es gebe tatsächlich immer wieder Wechselkunden, „die fühlen sich nicht gleich behandelt“ (wie vorher), so Urbantschitsch, auch wenn das „Ausreißer“ seien.

„Sachen, die uns nicht gefallen“

Das seien „Sachen, die uns auch nicht gefallen“, so Urbantschitsch. Auf ebenso wenig Gegenliebe stoßen bei der Regulierungsbehörde Kundenrückgewinnungsprogramme, bei denen Konsumenten in puncto Gewährleistung der Versorgung verunsichert werden. Diese Marketingmaßnahmen seien zwar „an sich o. k.“, aber der Ton müsse stimmen.

Grundsätzlich gelte jedenfalls: In puncto Dienstleistungsverpflichtung dürfe es zwischen vor und nach dem Wechsel „keinerlei Unterschiede“ geben. Das bedeutet, dass etwa auch der Netzbetreiber, der Infrastruktur wie Leitungen und Zähler zur Verfügung stellt, nicht nur weiterhin rechtlich verpflichtet ist, Zählerstände seiner Wechselkunden abzulesen (oder vom Kunden selbst ablesen zu lassen), sondern die auch an den neuen Strom- und Erdgaslieferanten zu kommunizieren. Dafür erhält der schließlich auch weiterhin das Netzentgelt.

Endabrechnung per Schätzung

Allerdings: Die Ablesung muss zwar einmal jährlich stattfinden, zu einer außertourlichen Ablesung zum Stichtag des Wechsels gibt es keine Verpflichtung. In diesem Fall kann der Verbrauch auch - auf Basis des oder der letzten Jahre(s) - hochgerechnet werden. Damit kann mitunter zum Problem werden, was im Normalfall keines ist: Ohne Wechsel würde die Differenz, je nach Mehrverbrauch oder Ersparnis, im nächsten Jahr in der Abrechnung berücksichtigt.

Wenn man sich allerdings vom alten Versorger verabschiedet, tut man das oft mit einer Endabrechnung auf Basis einer Schätzung, insbesondere, wenn der neue Lieferant nicht nach den Zählerständen per Stichtag fragt. Das Ergebnis kann - je nachdem - ein Minusgeschäft sein. Eine außertourliche Ablesung würde den Kunden extra Geld kosten, so Urbantschitsch. Hier ist mitunter Eigeninitiative gefragt bzw. ist es sinnvoll, dem neuen Lieferanten die Zählerstände zum Stichtag mitzuteilen - wenn der diese Variante akzeptiert. Alle Anbieter tun das allerdings nicht.

„Smart Meter“ sollen Klarheit schaffen

Künftig, mit der Einführung „intelligenter“ Zähler, der „Smart Meter“, werde dieses Problem jedenfalls beseitigt, wenn die Versorger den tatsächlichen Verbrauch ihrer Kunden jederzeit „per Knopfdruck“ ablesen könnten. E-Control-Vorstand Walter Boltz rechnete zuletzt damit, dass ab 2014 bzw. Anfang 2015 rund 400.000 bis 600.000 Kunden die ersten gut aufbereiteten Smart-Meter-Informationen von den Netzbetreibern erhalten werden, allerdings noch nicht österreichweit. Bereits jetzt seien rund 150.000 „intelligente“ Zähler im Einsatz, sagte Boltz Anfang Dezember.

Grundsätzlich wünscht sich die E-Control, dass das Wechselprozedere künftig noch rascher und einfacher über die Bühne geht als bisher. Daran, sagt Urbantschitsch, würde gemeinsam mit den Energieversorgern gearbeitet. Gibt es gröbere Probleme, können sich Konsumenten an die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde wenden. Die freie Wahl des Lieferanten durch die Energiemarktliberalisierung ist für Privatkunden bei Strom und Gas seit 2001 bzw. 2002 möglich.

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