Weihnachtsamnestie: Zwölf Begnadigungen

Im Rahmen der heurigen Weihnachtsgnadenaktion hat das Kollegium des Nationalratspräsidiums zwölf Strafgefangene begnadigt: Elf Männer und eine Frau werden am Montag vorzeitig aus der Haft entlassen.

Die alljährliche Weihnachtsamnestie obliegt eigentlich dem Bundespräsidenten - da es derzeit formell aber keinen gibt, weil Alexander Van der Bellen erst im Jänner angelobt wird, hat diese Aufgabe Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) gemeinsam mit ihren beiden Kollegen Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) übernommen.

„Die Weihnachtsamnestie hat in Österreich eine sehr lange Tradition, die auch in diesem besonderen Jahr nicht unterbrochen werden soll“, sagte Bures in einer Stellungnahme. Das Präsidium sei mit dem Beschluss vollinhaltlich dem Vorschlag des Justizministers gefolgt.

Strenge Kriterien

Für eine Begnadigung kommen Häftlinge infrage, deren Freiheitsstrafe weniger als fünf Jahre beträgt. Davon muss mindestens ein Drittel der Strafe bereits abgesessen sein, und der Strafrest darf nicht mehr als 18 Monate betragen. Straftäter, die wegen Sexualdelikten, schwerer Gewaltdelikte oder Suchtmitteldelikten verurteilt wurden, sind von der Weihnachtsgnadenaktion ausgeschlossen.

Sammelbegnadigungen vor Weihnachten finden seit 1946 jedes Jahr ohne Unterbrechung statt. 2013 wurden 18 Personen vorzeitig entlassen, 2014 waren es 30 und vergangenes Jahr 20.

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