Mitterlehner verlängert Spritpreisrechner
Die Kundmachung im Bundesgesetzblatt erfolgt am Montag. „Damit erleichtern wir den Autofahrern die Auswahl der günstigsten Tankstelle. Preistransparenz und Wettbewerb werden gestärkt“, so Mitterlehner in einer Aussendung seines Ministeriums. Tankstellen dürfen die Spritpreise so wie bisher nur um zwölf Uhr mittags erhöhen, während Senkungen jederzeit und beliebig oft möglich sind.
Tankstellen müssen an E-Control melden
Vor Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 hatte es viel Kritik an mehrmaligen unvorhergesehenen Preiserhöhungen gegeben. Voraussetzung für den Onlinespritpreisrechner ist die verpflichtende Meldung der Preisveränderungen durch die Tankstellenbetreiber an die E-Control. Die 12-Uhr-Regelung ist in der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber verankert, während der Spritpreisrechner in der Preistransparenzverordnung geregelt ist.