Seit Jahrzehnten übernehmen Schulärzte bei den jährlichen Untersuchungen auch Aufgaben der Gesundheitsvorsorge, durch eine neue Verordnung soll dafür künftig auch eine explizite Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ein entsprechender Entwurf wurde nun laut Aussendung von Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl vorgelegt, die Begutachtungsfrist endet am 6. September.
Durchführung von Schutzimpfungen
Konkret sollen mit dem Entwurf auch Schutzimpfungen, deren Dokumentation sowie Kontrolle des Impfstatus und Impfberatung als Aufgabe von Schulärzten definiert „und so Rechtssicherheit hergestellt“ werden, wie es in der Aussendung heißt. Außerdem sollen die Mediziner bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Projekten zur Gesundheitsförderung mitwirken.
Regelmäßige Datenerhebung
Weitere Neuerung: Schulärzte sollen regelmäßig stichprobenartig relevante Gesundheitsdaten der Schüler (etwa Gewicht und Körpergröße) erheben und dokumentieren dürfen, die für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung relevant sind. Experten bemängelten immer wieder, dass diese Daten derzeit oft nur unzusammenhängend erhoben und nicht genutzt würden.
Ursprünglich sollten die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Schulärzte bereits parallel zum Mitte 2017 beschlossenen Schulautonomiepaket geändert werden. Die nun angekündigte Verordnung soll zeitnah zum Schulstart Anfang September verlautbart werden.