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GEORG HOCHMUTH
GEORG HOCHMUTH
Politik

RH-Kritik an PCR-Tests im Tourismus

Mit recht deutlichen Worten hat der Rechnungshof (RH) in einem aktuellen Bericht die Art und Weise, wie das Testprogramm „Sichere Gastfreundschaft“ geplant und umgesetzt wurde, kritisiert. Das zuständige Tourismusministerium habe es verabsäumt, die Kosten zu senken. Das Auslaufen des Testprogramms sollte in die Wege geleitet werden.

Die Zielsetzung der Maßnahme sei „grundsätzlich zweckmäßig“ gewesen, „um das Vertrauen in Österreich als sicheres Urlaubsland zu stärken“, hielt der Rechnungshof fest. Allerdings hätte es für das 140 Millionen Euro schwere Testprogramm eine Auftragsvergabe geben sollen statt einer Förderung.

Eine Ausschreibung und Vergabe wären „zweckmäßig und wirtschaftlich“ gewesen, weil dadurch ein Wettbewerb entstanden wäre, der zu niedrigeren Preisen geführt hätte. Die Prüfer und Prüferinnen schreiben das freilich nicht ohne Grund: Denn das Ministerium hatte allen beteiligten Laboren – unabhängig von den jeweiligen tatsächlichen Kosten und Preisen der Labore – „durchgängig den festgelegten Maximalbetrag je Testung bezahlte“.

Konkret betrug der maximale Förderbetrag 85 Euro pro PCR-Testung. Eine Reduzierung erfolgte laut Rechnungshof erst ab Mai 2021. „Eine frühere Senkung hätte bezogen auf das Testvolumen im April 2021 wöchentliche Einsparungen von rd. 1 Mio. EUR ermöglicht, woraus sich ingesamt ein beträchtliches Einspa­rungspotenzial ergeben hätte.“ Das Coronavirus-Testangebot ist seit Ende März 2022 eingestellt.

Ministerium beharrt auf Förderung

Das Ministerium hielt in einer Stellungnahme fest, dass eine Beauftragung eines Labors oder mehrerer Labors durch den Bund dem Projekt inhaltlich (freier Zugang für alle Labore) und zeitlich nicht entsprochen hätte. Das Ministerium nahm an, dass das gewählte Modell effizient sei. Der Rechnungshof konterte allerdings damit, dass zwar Richtlinien im Laufe der Zeit geändert wurden, das Modell hingegen nie angepasst. Aufgrund der klar definierten Leistungen wäre eine Vergabe angemessen gewesen.

Das Ministerium pflichtete der Ansicht des Rechnungshofes „grundsätzlich“ bei, verwies aber darauf, dass aufgrund der Dringlichkeit eine individuelle Förderung geboten gewesen sei. Auch wegen der Regionalität habe man auf Individualität gesetzt. Zudem sei festzuhalten, dass der Förderbedarf Transport-, Logistik und Organisationskosten abdecken sollte. Eine Änderung auf das Vergabeverfahren hätte einen Systemwechsel nach sich gezogen.

Aufstockung für Österreich Werbung nicht nachvollziehbar

Die Aufstockung der Mittel für die Österreich Werbung von 24 auf 64 Mio. Euro im Sommer 2020 „war für den Rechnungshof in der Höhe nicht nachvollziehbar“. Es habe im Voraus keine Bedarfsberechnungen gegeben, und es seien auch keine Berichte über die Mittelverwendung an das Tourismusministerium vorgesehen.

„Die transparente Mittelverwendung war damit nicht ausreichend sichergestellt.“ Der Rechnungshof empfiehlt dem Tourismusministerium, „strukturierte Informationen zur Wirkung der finanzierten Programme einzufordern“.

Gesundheitsministerium bedingt vorbereitet

Das Gesundheitsministerium wiederum sei „nur bedingt“ personell auf die CoV-Pandemie vorbereitet gewesen und habe deshalb externe Beratung zukaufen müssen. „Der Nutzen der zugekauften Leistungen des Gesundheitsministeriums war für den Rechnungshof in vielen Fällen aber nur bedingt nachvollziehbar.“

Die eingekaufte Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz und der Gesundheit Österreich GmbH sowie teilweise rechtliche Beratungsleistungen seien mangelhaft dokumentiert. Die 14 geprüften Beratungsleistungen seien ohne dokumentierte Schätzung des Auftragswertes und ohne die nötige Einholung von drei Angeboten direkt vergeben worden.

Leistungsdokumentation fehlt

„Zu den Tätigkeiten des Roten Kreuzes konnte dem Rechnungshof keine Leistungsdokumentation vorgelegt werden“, heißt es in einer Mitteilung des RH. Die Ergebnisse der Arbeit seien im Eigentum des Roten Kreuzes verblieben, das Gesundheitsministerium habe nur „eine zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung“ erhalten. Aus Sicht des RH schränkte das den Wissensgewinn für eine zweckmäßige Weiterarbeit in der Krise ein. Es stand auch einem zukünftigen effektiven Krisenmanagement entgegen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) will die Kritik des Rechnungshofs „sehr ernst“ nehmen, wie er am Freitag mitteilte. Der Beginn der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 sei auch für das Gesundheitsministerium eine absolute Ausnahmesituation gewesen. „Einige Leistungen mussten mit Direktvergaben extrem schnell zugekauft werden, um die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher zu schützen. Das wird auch vom Rechnungshof anerkannt“, so Rauch.