Verkehr

Jährlich 500 Unfallbeteiligte ohne Schein

In den vergangenen fünf Jahren (2018-2022) waren mehr als 2.400 Personen ohne gültige Lenkberechtigung an Unfällen beteiligt. Durchschnittlich sind das pro Jahr fast 500 Personen, bei denen bei der Unfalldatenaufnahme „kein Führerscheinbesitz“ steht.

Zehn Lenkerinnen und Lenker ohne Schein starben im Jahr 2022 bei Unfällen – sieben mit Pkw, zwei mit Motorrad, eine mit Moped, berichtete der ÖAMTC unter Berufung auf Daten der Statistik Austria.

Dunkelziffer sehr hoch

„Die Zahl derer, die bei Unfällen ohne Lenkberechtigung registriert werden, dürfte aber nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Dunkelziffer muss weit höher liegen – so liegen keine aktuellen Zahlen vor, wie viele ‚scheinlose Personen‘ bei Verkehrskontrollen ertappt werden. Gar nicht zu reden von denen, die unentdeckt ohne Schein fahren“, erklärte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Die meisten Personen, die ohne vorgeschriebene Lenkberechtigung bei der Unfalldatenaufnahme aufgeflogen sind, waren unter 40 Jahre. Und mit 88 Prozent waren es fast ausschließlich Männer. Vom Fahrzeugtyp führen Quadfahrerinnen und -fahrer die Negativ-Statistik mit 5,6 Prozent Anteil an, gefolgt von Arbeitsmaschinen-, Moped- und Motorradlenkerinnen und Lenker, informierte der ÖAMTC.

Hohe Strafen drohen

Wer ein Fahrzeug ohne Lenkberechtigung (egal ob Führerschein nie gemacht oder wegen eines Delikts entzogen) fährt, muss man mit einer Geldstrafe von 363 Euro bis 2.180 Euro rechnen. Das gilt auch, wer etwa den B-Führerschein besitzt, allerdings mit einem Fahrzeug unterwegs ist, für das Klasse A benötigt wird.

Mit der Anzahl der Vergehen steigt auch das Ausmaß der Strafe. „Wer zum zweiten Mal wegen des Lenkens eines Fahrzeugs ohne Führerschein angezeigt wird, dem kann anstelle der Geldstrafe sofort eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen blühen. Ab dem dritten Mal können Geld- und Freiheitsstrafe sogar gleichzeitig verhängt werden“, informierte ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.

Wer seinen Führerschein verloren oder vergessen hat und diesen (oder eine Verlustanzeige) bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 20 Euro rechnen. Wer ohne Lenkberichtigung einen Unfall verwickelt ist, muss mit versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Versicherungsverlust möglich

Die Versicherung kann die Haftung ablehnen und Regressforderungen geltend machen – die Schäden des Unfallgegners müssen dann selbst bezahlt werden. Das betrifft übrigens auch privat ge- bzw. verliehene Fahrzeuge: Wer sein Fahrzeug anderen Personen überlässt, muss sich vergewissern, dass diese eine entsprechende Lenkberechtigung haben. Passiert ein Unfall, gilt sonst: ohne Führerschein kein Versicherungsschutz, warnt der ÖAMTC.