Wirtschaft

EA und Sony verlieren Glücksspielprozess

Electronic Arts (EA) und Sony müssen in einem konkreten Fall 10.800 Euro an Personen zahlen, die in Österreich Ultimate Team-Pakete für die Spielserie FIFA gekauft haben. Bei diesen Paketen erwirbt man virtuelle Boxen mit zufälligen Inhalten, die einem einen Vorteil verschaffen. Mit diesen sogenannten „Lootboxen“ handelten sich die Konzerne den Vorwurf des illegalen Glücksspiels ein, hieß es in einem Bericht des Spielemagazins Gamesindustry.

Der US-Spieleentwickler und der japanische Elektronik-Konzern haben den Prozess am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien verloren. Das Gericht entschied, dass die „Lootboxen“ gegen das Glücksspielgesetz verstoßen.

Es handelt sich jedoch um eine eigenständige Entscheidung, die keine weiteren Auswirkungen auf die Rechtslage in Österreich in Bezug auf „Lootboxen“ hat. Das gegenständlich Urteil bezieht sich auf ein konkretes Verfahren, gilt also nicht für alle Spielerinnen und Spieler in Österreich.

In Österreich werden Zivilprozesse von Fall zu Fall entschieden, und die Gerichte seien nicht an frühere Entscheidungen gebunden, führt das Branchenmagazin aus. EA hatte demnach bei österreichischen Gerichten bisher gemischten Erfolg. So konnte der Spiele-Entwickler zwei frühere Fälle für sich entscheiden, dieser Fall wurde jedoch in der Berufung abgelehnt.

EA legt keine Berufung ein

„Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und glauben, dass sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in diesem Fall falsch sind“, zitierte Gamesindustry Electronic Arts. Allerdings werde man diesmal keine Berufung einlegen. „Aber wir sind zuversichtlich, dass unsere Spiele kein Glücksspiel darstellen und dass wir die lokalen Gesetze vollständig einhalten. Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt haben in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden, so auch in einem anderen Fall, der von demselben Gericht entschieden wurde.“

EA musste sich schon bisher mit zahlreichen Klagen von Anwaltskanzleien herumschlagen. Alleine der Prozessfinanzierer Padronus verweist auf mehrere tausend Klagen gegen diverse Anbieter von Computerspielen. Die Begründung: Es handle sich bei den FIFA Ultimate Team-Paketen um Glücksspiel. Denn die zufälligen Inhalte dieser „Lootboxen“ würden im Idealfall unter den Spielern teuer gehandelt. Daher gebe es die Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Vorteil.

Dass die Situation auch international unklar ist, zeigt ein anderes Beispiel. So verlor der Spieleentwickler einen Prozess in den Niederlanden und wurde laut Gamesindustry zu einer Geldstrafe von 10 Mio. Euro verurteilt. Auch in der Berufung konnte sich EA mit seiner Begründung nicht durchsetzen. Vor dem niederländischen Höchstgericht habe Electronic Arts jedoch gesiegt: Demnach unterliegen „Lootboxen“ doch nicht dem Glücksspielgesetz.