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Bildung

Mehr Strafen durch Schulpflichtverletzungen

Seit der Pandemie ist die Zahl der Verwaltungsstrafverfahren wegen Schulpflichtverletzungen stark gestiegen. Heuer mussten sich die Landesverwaltungsgerichte bis August mit 724 Fällen befassen, das sind fast fünfmal so viele wie 2022 und fast 14-mal so viele wie 2019 (53), wie der „Standard“ (Freitag-Ausgabe) berichtete.

Hintergrund ist der starke Anstieg an Schulabmeldungen ab Herbst 2021 und daraus folgende Straferkenntnisse, die nun von Eltern beeinsprucht werden. Eltern können ihre Kinder zu Hause unterrichten, weil in Österreich keine Schul-, sondern nur eine Unterrichtspflicht gilt. Kinder können außerdem Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen, die selbst keine Schulzeugnisse vergeben dürfen.

Diese Schülerinnen und Schüler müssen allerdings bei einer Externistenprüfung nachweisen, dass sie die Lernziele erreicht haben. Wer durchfällt, muss im Folgejahr wieder eine öffentliche Schule besuchen. Die Bildungsdirektion kann häuslichen Unterricht zudem im Voraus untersagen, „wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die (…) Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist“.

Zahlen 2021/22 verdreifacht

Über Jahre hinweg wurden bundesweit pro Schuljahr rund 2.400 Kinder und Jugendliche zum häuslichen Unterricht angemeldet. Im Schuljahr 2021/22 hat die Zahl sich – wohl als Reaktion auf die CoV-Schutzmaßnahmen in den Schulen (Maskenpflicht, Distance-Learning) – auf rund 7.500 mehr als verdreifacht, allerdings entspricht das dennoch nur rund einem Prozent der Schülerinnen und Schüler bis zur neunten Schulstufe. Das Bildungsministerium hat seither die Regeln für den häuslichen Unterricht verschärft, die Zahlen sind mittlerweile wieder zurückgegangen.

Die Verwaltungsgerichte haben sich laut dem „Standard“-Bericht nun mit einer Vielzahl an Fällen zu beschäftigen, in denen etwa die Externistenprüfung verweigert wurde oder die Kinder daheimgeblieben sind, obwohl es von der Bildungsdirektion keine Zustimmung zum häuslichen Unterricht gab. „Wir machen das mit, was die Gesellschaft macht“, kommentierte der Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol, Albin Larcher, den Anstieg. „Vor ein paar Jahren hatten wir eine größere Welle nach dem Nichtrauchergesetz. Jetzt haben wir eben eine Post-Covid-Welle bei den Verfahren.“

Anstieg in fast allen Bundesländern

Dabei gab es in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien im Vergleich zu früheren Jahren ein Vielfaches an Strafverfahren wegen Schulpflichtverletzung, die mit einer Geldstrafe zwischen 110 und 440 Euro geahndet werden kann. Die mit Abstand meisten waren es in Oberösterreich (270) und Niederösterreich (147), gefolgt von Salzburg (72), Tirol (66), dem Burgenland (42), Kärnten (41), der Steiermark (36) und Vorarlberg (28).

Während die Landesverwaltungsgerichte in einigen Bundesländern von einem klaren Zusammenhang mit dem Coronavirus (vom Protest der Eltern gegen die Schutzmaßnahmen bis zur Schulverweigerung der Kinder) sprechen, kann man diesen etwa in Vorarlberg nicht erkennen. Dort wird auch die vergleichsweise hohe Fallzahl – ein Anstieg von zwei Fällen 2022 auf nunmehr 28 – relativiert. Im „Ländle“ betreffen nämlich alle Verfahren nur eine einzige Familie.